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Win7 -> Win8 -> Win7

Mdl / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Es war schon eine Mords-Arbeit meine akt. Applicationen auf Win7 so zu installieren, dass es weitgehend aktuell ist und flüssig läuft. Man soll ja nie 'nie' sagen, aber es hat von Mal zu Mal weniger Freude gemacht und ich habe mir letztes Mal (Mal wieder) geschworen, dass ich das nicht mehr machen will.

So steht jetzt also die Frage an, ob ein Upgrade von Win7 auf Win8 Sinn macht. Und wenn ja, dann würde ein Kauf eben JETZT Sinn machen.

Ich tendiere das zu tun, neben dem Preis nicht zuletzt aus einem Grund: Bei Win8 wird angegeben, dass bei einem Upgrade von Win7 die Applikationen erhalten bleiben, bei Vorgängerversionen aber nicht. Auf Win9 übertragen würde das nahelegen, dass bei einem Upgrade von Win9 von Win8 die Appl. erhalten bleiben, von Win7 aber nicht.

Frage1) Ist es eurer Erfahrnung nach wirklich so, dass die allermeisten Programme bei einem Upgrade auf Win8 wirklich laufen?

Trotzdem würde ich mir gerne die Option offenhalten wieder zu Win7 zurückzukehren, wenn mir Win8 so gar nicht behagt.

Frage 2) Kann ich das auch lizenztechnisch problemlos tun? Es könnte ja sein, dass ich mit der Aktivierung des Win8-Upgrades auch gleichzeitig meine Win7-Lizenz verliere. Und würde ich dann mein letztes Backup wieder aufspielen, könnte mir MS ja mitteilen, dass ich keine gültige Lizenz für Win7 besitzt und sich weigern wichtige Updates zu installieren...

Viele Grüße,

Mdl
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joseph3 Mdl „> Ich denke nicht, dass diese Schlußfolgerung zum jetzigen ...“
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So würde ich aber lieber Win7 evtl. bis zum Supportende, bzw. solange es noch irgendwie Sinn macht, behalten.
Ich denke das macht Sinn, soweit ich die Threads hier mitgelesen habe.

Es könnte ja sein, dass ich mit der Aktivierung des Win8-Upgrades auch gleichzeitig meine Win7-Lizenz verliere.
Das glaube ich nicht, das müsste schon ausdrücklich in den Upgrade-AGBs von Win8 drin stehen (wobei ich mir es regelmäßig verkneife, diese Mördertexte zu lesen - genauso wie die Medikamenten-Beipackzettel).

Die Gerichte haben an anderer Stelle geurteilt, dass Überraschendes nicht irgendwo versteckt werden darf. Daher stehe ich auf dem Standpunkt: Überraschendes hat zumindest am Anfang der AGBs zu stehen (also lesbar ohne Scrollen), wenn nicht sogar ein eigener Hinweis dazu notwendig ist.

Zum Testen wäre vermutlich eine virtuelle Umgebung für dich das Beste, z.B. VMware: http://www.vmware.com/de
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Beste Grüße
Joseph
Wer buckelt, eckt nie an und wer kriecht, kann nicht stolpern.
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Zaubertools Gruß luttyy