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News: Internet so wichtig wie Auto

Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall

Michael Nickles / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass das Internet im privaten Leben inzwischen eine ähnlich wichtige Bedeutung wie das Auto hat. Entsprechend wurde einem Privatmann Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt, weil dessen Internetanschluss ausgefallen war. Gleiches gilt auch für den Telefonanschluss. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen DSL-Anschluss nach einem Tarifwechsel für zwei Monate ausfiel.


Die komplette Pressmitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es hier: Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für den Ausfall eines Internetanschlusses zu.

Der Bitkom hat das Urteil von höchstrichterlicher Stelle begrüßt, freut sich darüber, dass die enorme Bedeutung des Internet nun auch für die private Lebensführung anerkannt wird. Allerdings fordert er, dass bei Haftung der Internetdienstleister und Telekommunikationsanbieter, nicht über das Ziel hinausgeschossen werden dürfe.

Internetanschlüsse seien nur deshalb so preiswert und für jeden erschwinglich, weil Haftungsrisiken bislang klar beschränkt waren. Der Schadenersatz solle daher nur auf einen Anteil an der monatlichen Nutzungsgebühr begrenzt werden.

Weiter verweist der Branchenverband darauf, dass der Fall aus dem Jahr 2008 stammt und sich die Netzqualität in den vergangenen Jahren enorm verbessert habe, der technisch komplexe Anbieterwechsel heute besser funktioniere.

Außerdem stelle das neue Telekommunikationsgesetz klar, dass die Telefon- beziehungsweise Internetverbindung bei einem Anbieterwechsel nur einen einzigen Tag unterbrochen werden darf. Klappt der Wechsel nicht schnell genug, werde der Anschluss zwischenzeitlich automatisch auf den bisherigen Anbieter umgestellt.

Michael Nickles meint:

Eigentlich wollte der Kläger pro Tag DSL-Ausfall 50 Euro haben. Das Gericht hat aber geurteilt, dass nur die tatsächlichen Kosten des DSL-Anschlusses erstattet werden müssen. Und davon dürfen die Anbieter auch noch ihren Gewinn abziehen.

Welcher Schadensersatz geleistet werden muss, wurde nicht mitgeteilt. Es ist aber davon auszugehen, dass er deutlich unter den geforderten 50 Euro pro Tag liegt. Drauf zu hoffen, bei einem Internetausfall reich zu werden, ist also sinnlos.

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mawe2 Max Payne „Wurde es das? Der Kläger konnte den abstrakten Schaden von ...“
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Wurde es das?

Ja. Das habe ich doch schon zitiert: "Zur Höhe des Schadensersatzes hat der Senat ausgeführt, dass der Kläger ... einen Betrag verlangen kann, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären".

Er kriegt also nur die DSL-Kosten erstattet - nicht aber die Schäden.

Dass ich in dem Monat, in dem gar kein DSL verfügbar war, dafür nichts bezahle, ist doch selbstverständlich. Dafür braucht man doch keinen BGH! Die Gebühr für den betreffenden Monat behalte ich einfach ein - fertig. Dann müsste der Anbieter klagen. Das wird er sich aber gut überlegen, wenn er gar keine Leistung erbracht hat!

Nein: Die 5 EUR DSL-Gebühr (oder -5 EUR DSL-Gebühr) sind doch nicht der Schaden. Die 1000 EUR sind es, die (lt. meinem Beispiel) nun für den gleichen Flug mehr zu bezahlen sind. Und wenn das ausgeschlossen wird, dann habe ich eben keinen Schadensersatz bekommen.

(Natürlich muss der Schaden nachgewiesen werden. Gerade das wird aber bei DSL-Ausfall oft gar nicht möglich sein. Oft wird es dem Geschädigten noch nicht mal bekannt sein, dass er geschädigt wurde!)

Gruß, mawe2
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