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News: Internet so wichtig wie Auto

Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall

Michael Nickles / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass das Internet im privaten Leben inzwischen eine ähnlich wichtige Bedeutung wie das Auto hat. Entsprechend wurde einem Privatmann Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt, weil dessen Internetanschluss ausgefallen war. Gleiches gilt auch für den Telefonanschluss. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen DSL-Anschluss nach einem Tarifwechsel für zwei Monate ausfiel.


Die komplette Pressmitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es hier: Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für den Ausfall eines Internetanschlusses zu.

Der Bitkom hat das Urteil von höchstrichterlicher Stelle begrüßt, freut sich darüber, dass die enorme Bedeutung des Internet nun auch für die private Lebensführung anerkannt wird. Allerdings fordert er, dass bei Haftung der Internetdienstleister und Telekommunikationsanbieter, nicht über das Ziel hinausgeschossen werden dürfe.

Internetanschlüsse seien nur deshalb so preiswert und für jeden erschwinglich, weil Haftungsrisiken bislang klar beschränkt waren. Der Schadenersatz solle daher nur auf einen Anteil an der monatlichen Nutzungsgebühr begrenzt werden.

Weiter verweist der Branchenverband darauf, dass der Fall aus dem Jahr 2008 stammt und sich die Netzqualität in den vergangenen Jahren enorm verbessert habe, der technisch komplexe Anbieterwechsel heute besser funktioniere.

Außerdem stelle das neue Telekommunikationsgesetz klar, dass die Telefon- beziehungsweise Internetverbindung bei einem Anbieterwechsel nur einen einzigen Tag unterbrochen werden darf. Klappt der Wechsel nicht schnell genug, werde der Anschluss zwischenzeitlich automatisch auf den bisherigen Anbieter umgestellt.

Michael Nickles meint:

Eigentlich wollte der Kläger pro Tag DSL-Ausfall 50 Euro haben. Das Gericht hat aber geurteilt, dass nur die tatsächlichen Kosten des DSL-Anschlusses erstattet werden müssen. Und davon dürfen die Anbieter auch noch ihren Gewinn abziehen.

Welcher Schadensersatz geleistet werden muss, wurde nicht mitgeteilt. Es ist aber davon auszugehen, dass er deutlich unter den geforderten 50 Euro pro Tag liegt. Drauf zu hoffen, bei einem Internetausfall reich zu werden, ist also sinnlos.

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mawe2 Michael Nickles „Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall“
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Das Gericht hat aber geurteilt, dass nur die tatsächlichen Kosten des DSL-Anschlusses erstattet werden müssen.

Das ist dann natürlich kein "Schadensersatz"!

Ein Schadensersatz wäre es, wenn die Mehrkosten, die durch den Ausfall entstanden sind, ersetzt werden würden.

Bsp: Jemand möchte am Tag X den Flug für seine nächste Dienstreise buchen und dieser Flug hätte 1000 EUR gekostet. Wegen DSL-Ausfall hat er den Flug erst eine Woche später gebucht, dann aber nur noch für 2000 EUR bekommen. Dann hat er 1000 EUR Schaden. Und diese 1000 EUR wären bei einem "Schadensersatz" dann eben fällig.

Dass die Kosten nur in Höhe des Anteils der monatlichen Nutzungsgebühr erstattet werden, nennt man "Hohn" und nicht "Schadensersatz".

Wenn mein DSL-Anbieter mich einen ganzen Monat lang nicht versorgt, ist es doch völlig logisch, dass er für diese Nichtversorgung nicht auch noch Geld bekommt. Und wenn er es schon bekommen hat, muss er es zurück erstatten, denn er halt ja keine Gegenleistung erbracht.

Dieses Urteil ist ein übler Witz!

Aber der Bitkom findet es natürlich Klasse - warum wohl??

Witzig ist auch dieser Satz: "Zur Höhe des Schadensersatzes hat der Senat ausgeführt, dass der Kläger in Übertragung der insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die vorliegende Fallgestaltung einen Betrag verlangen kann, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären".

Jeder weiß doch, dass ein Telefonanschluss ohne DSL i.d.R. teurer ist als einer mit DSL. Der Anteil "DSL - Telefon - Telefax" ist also i.d.R. negativ. Der Kunde erhält also eine negative Erstattung - er muss also selbst noch Geld an den Anbieter bezahlen!

Gruß, mawe2
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