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KFZ Schaden und Versicherungsempfehlung

Conqueror / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich hätte fiktive zwei Fragen, damit kein Ausenstehender auf die Idee kommt es handelt sich um eine Rechtsberatung. Bei einem Totalschaden wird ja bei Kasko nach Restwert und Wiederbeschaffungswert abgerechnet.
Darf die Versicherung generell die Mehrwertsteuer einbehalten und dann erst nach Einreichen der Rechnung des gekauften Fahrzeugs mit ausgewiesender Mehrwertsteuer diese dann erst ersetzen und vorher nicht. ?

Wer hat welche KFZ Versicherung und war schon im Schadenfall zufrieden damit ?
Cool
Danke im voraus !

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gelöscht_238890 Conqueror „KFZ Schaden und Versicherungsempfehlung“
Optionen

1. Keine einfache Rechtslage:
http://www.info-center-online.com/autounfall/mwst.htm

2. HUK seit ~40 Jahren, schnelle und kulante Regulierung.

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