Ich hätte fiktive zwei Fragen, damit kein Ausenstehender auf die Idee kommt es handelt sich um eine Rechtsberatung. Bei einem Totalschaden wird ja bei Kasko nach Restwert und Wiederbeschaffungswert abgerechnet.
Darf die Versicherung generell die Mehrwertsteuer einbehalten und dann erst nach Einreichen der Rechnung des gekauften Fahrzeugs mit ausgewiesender Mehrwertsteuer diese dann erst ersetzen und vorher nicht. ?
Wer hat welche KFZ Versicherung und war schon im Schadenfall zufrieden damit ?
Danke im voraus !