ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln. Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.
Hier eine vieler Kündigungsschreiben:
Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.
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Hallo Roger,
solange es keinen Anbieter gibt der die EEG Kosten nicht an den Staat zahlen muss sind Kündigungen reine Zeitverschwendung.
Im Gegensatz zum "Kleinverbraucher" profitieren die Energiehersteller vom EEG!
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/energiewirtschaftsgesetz100.html
Altmaier " spart" Energie! Kann der logisch denken? Jedes überflüssige Gramm erhöht den Kraftstoffverbrauch sämtlicher Verkehrsmittel!
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/heizen-mit-hueftspeck-altmaier-weiss-wie-man-richtig-spart/7093310.html
Mit seltsamen Ideen im Forum rummeckern bringt garnichts! Ich habe Rösler, Altmaier und ?erkel schon einige Mails geschrieben. Wenige Mails bringen nichts! Aber wie reagiert ?erkel wenn das Postfach überläuft?
Gruß