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Stromkosten sparen ?

RogerWorkman / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln.  Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.

Hier eine vieler Kündigungsschreiben:

Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.

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dirk42799 RogerWorkman „Stromkosten sparen ?“
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mir fehlt da das Hintergrundwissen:
wieso führt eine massenweise Kündigung von Verträgen bei den Stromunternehmen zu einem Fall des EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung? Zumal ich eh dann einen neuen Stromanbieter benötige, der gem. EEG eine Umlage kassieren wird...

Im übrigen finde ich den Text mehr als nur polemisch, rechtlich nicht einmal mehr fragwürdig.
Eine Kündigung kann nur erfolgen, wenn mein Stromversorger auch tatsächlich eine Preiserhöhung durchsetzt, sofern hier kein Preisschutz (Garantie o.ä.) besteht.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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