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News: Urteil vom Bundesgerichtshof

Tausende Filesharing-Abmahnungen ab sofort ungültig?

Michael Nickles / 58 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn Kinder im Internet etwas anstellen, beispielsweise illegal in Tauschbörsen rummachen, dann geht es je nach Gerichtsurteil den Eltern an den Kragen oder nicht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat jetzt Klarheit geschaffen.

Die involvierte Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke, spricht in ihrer Mitteilung von einem bemerkenswerten Urteil. Eltern werden dadurch quasi von ihrer Aufsichtspflicht befreit, die Internetaktivitäten ihrer Kinder zu überwachen.

Im vorliegenden Fall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der illegal Musik im Internet getauscht haben soll und dessen Eltern deshalb zur Verantwortungen gezogen wurden. Bislang war es laut Wilde Beuger Solmecke so, dass Instanzgerichte überzogene Anforderungen an Eltern stellten.

Um die Gefahr einer Haftung zu verhindern, sollten technisch unversierte Eltern einen kostenpflichtigen IT-Experten zur Kontrolle ins Haus holen. Rechtsanwalt Solmecke, der das Verfahren für die beklagten Eltern geführt hat erläutert, dass der ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben worden sei.

Der Bundesgerichtshof habe in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass Eltern ihre Kinder ohne konkreten Anlass zwar nicht überwachen, sehr wohl aber belehren müssen.

Die Kanzlei geht davon aus, dass tausende von Filesharing-Abmahnungen - auch aus der Vergangenheit - durch das Urteil hinfällig werden. Vorausgesetzt dabei, dass die Eltern ihre Kinder ausreichend belehrt haben.

Michael Nickles meint:

Mit Gejubel, dass die Abmahnindustrie eins auf die Mütze gekriegt hat, ist es nicht getan. Ich halte das Urteil durchaus für diskussionswürdig. So sehr man die Abmahnindustrie auch hassen mag, so sehr bedenklich ist das Urteil.

Denn: es stellt gewissermaßen einen Freibrief für "kriminelle Familien" dar. Szenario: Vater belehrt 16jährigen Sohn: "Musik tauschen im Internet ist verboten". Sohn sagt "alles klar" und tauscht dann wie der Henker. Vater hat seine Pflicht erfüllt und belehrt, Sohn weiß, dass ihn keiner belangen kann.

Im Fall eines Gerichtsverfahrens müssen sich Vater und Sohn dann (im Hinblick auf das neue Urteil) schon saudumm anstellen, um eine Strafe zu kassieren.

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... Joerg69
ThomasRichter Sovebämse „Ich denke nicht, dass Schweizer Provider eine Auskunft geben ...“
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es geht hier nicht im Festplatten über Grenze schaffen sondern um P2P Abmahnungen

Damit abgemahnt werden kann, werden von Anwälten wie Rasch Loggerbuden betrieben, einzig und allein mit dem Zweck Kohle zu schäffeln.

Diese Daten (IPs loggen) ist rechtswiedrig. Esgibt keine Rechtsgrundlage dafür.
In der Schweit gab es dazu eine Gerichtsverhandlung, die Loggerbude wurde dort verboten.
(selbst mit diesen verbotenen Daten, wurde weiter abgemahnt, selbst bis heute laufen die Fälle noch)
Daraufhin zogen die fix nach Deutschland und betrieben hier das loggen weiter.
Obwohl das illegal ist kümmert sich keiner drum , da das Zivilrecht ist.

Vor Gerichten geht es immer nur "ob man zu Hause war, Router abgesichert war etc." statt das illegale loggen anzugreifen und Strafanzeige zu erstatten.

siehe hier (aufs loggen wurde leider auch hier nicht eingegangen) : http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/loehnig/medien/gietl_mantz_ip-adresse_als_beweismittel_im_zivilprozess-web-cc.pdf

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Apropos ... mi~we