Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

News: Urteil vom Bundesgerichtshof

Tausende Filesharing-Abmahnungen ab sofort ungültig?

Michael Nickles / 58 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn Kinder im Internet etwas anstellen, beispielsweise illegal in Tauschbörsen rummachen, dann geht es je nach Gerichtsurteil den Eltern an den Kragen oder nicht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat jetzt Klarheit geschaffen.

Die involvierte Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke, spricht in ihrer Mitteilung von einem bemerkenswerten Urteil. Eltern werden dadurch quasi von ihrer Aufsichtspflicht befreit, die Internetaktivitäten ihrer Kinder zu überwachen.

Im vorliegenden Fall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der illegal Musik im Internet getauscht haben soll und dessen Eltern deshalb zur Verantwortungen gezogen wurden. Bislang war es laut Wilde Beuger Solmecke so, dass Instanzgerichte überzogene Anforderungen an Eltern stellten.

Um die Gefahr einer Haftung zu verhindern, sollten technisch unversierte Eltern einen kostenpflichtigen IT-Experten zur Kontrolle ins Haus holen. Rechtsanwalt Solmecke, der das Verfahren für die beklagten Eltern geführt hat erläutert, dass der ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben worden sei.

Der Bundesgerichtshof habe in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass Eltern ihre Kinder ohne konkreten Anlass zwar nicht überwachen, sehr wohl aber belehren müssen.

Die Kanzlei geht davon aus, dass tausende von Filesharing-Abmahnungen - auch aus der Vergangenheit - durch das Urteil hinfällig werden. Vorausgesetzt dabei, dass die Eltern ihre Kinder ausreichend belehrt haben.

Michael Nickles meint:

Mit Gejubel, dass die Abmahnindustrie eins auf die Mütze gekriegt hat, ist es nicht getan. Ich halte das Urteil durchaus für diskussionswürdig. So sehr man die Abmahnindustrie auch hassen mag, so sehr bedenklich ist das Urteil.

Denn: es stellt gewissermaßen einen Freibrief für "kriminelle Familien" dar. Szenario: Vater belehrt 16jährigen Sohn: "Musik tauschen im Internet ist verboten". Sohn sagt "alles klar" und tauscht dann wie der Henker. Vater hat seine Pflicht erfüllt und belehrt, Sohn weiß, dass ihn keiner belangen kann.

Im Fall eines Gerichtsverfahrens müssen sich Vater und Sohn dann (im Hinblick auf das neue Urteil) schon saudumm anstellen, um eine Strafe zu kassieren.

bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher mawe2 „Naja Es gibt Eltern die beherrschen die Thematik und es gibt...“
Optionen
Niemand ist verpflichtet, seinen Kindern einen PC zu kaufen und ihnen auch noch einen unbeschränkten Internet-Zugang bereit zu stellen!

Wo lebst denn Du?

Natürlich sind Eltern heutzutage verpflichtet, ihren Kindern einen Internetzugang zu ermöglichen.

Es sei denn, sie wollen, daß ihre Kinder von allen und jedem ausgeschlossen sind. Freunde verabreden sich nicht mehr per Telefon, sondern per Fresseschwarte (Facebook).

Ich finde diese Floskel, dass irgendwas in der Erziehung "realitätsfremd" ist, völlig unpassend.

Du hast wohl keine Kinder? Zumindest läßt diese Meinung darauf schließen.

Auch ich habe in meiner Jugend Musik getauscht. D.h., Schallplatten von Freunden ausgeliehen und auf Cassette überspielt. Da hat sich kein Anwalt drum geschert. Außerdem waren Platten auch damals viel zu teuer, als daß man sich alles leisten konnte.

Statt filesharing hat man damals halt Plattenscharing betrieben. Wer die Platte hatte, bekam von Anderen die Cassetten und hat sie überspielt. Schaden ist der Musikindustrie m.E. entgegen deren Behauptungen nicht entstanden. Im Gegenteil: 60% der LPs und sogar 80% der CDs (jeweils über 200) hätte ich nie gekauft, wenn ich die Gruppen vorher nicht schon von meinen Cassetten her gekannt hätte.

Kürzlich habe ich auch eine Studie gelesen, die zeigt, daß ich kein Einzelfall bin. Wer in der Jugend viel kopiert, klauft später auch entsprechend mehr (ich glaube, darüber hat sogar der Mike hier berichtet).

Fazit: Dieses ganze angeblich ach so kriminelle Filesharing von Kindern ist eigentlich nicht mehr als ein "Lockangebot" für zahlungskräftige spätere Erwachsene.


Profitiert hat dagegen nur die Abmahnmafia. Und wenn die jetzt abgewatscht wurde, ist das sicherlich ein Grund zu feiern.

Wer sich bei einem Kind von 13 Jahren der "Realität" beugt, dass er auf die Internet-Aktivitäten keinen Einfluss mehr nehmen will, hat sein Erziehungsrecht eigentlich schon verwirkt.

Absolut unsachlich, dieser Satz.

Gerade mit 13 wachen die Kinder allmählich auf (spätestens!!!), und wissen, wie sie Verbote umgehen können.

Ich denke da nur an meine Kindheit: Mit 12 und 13 haben wir heimlich geraucht, im Wald, auf dem Schulweg usw.

Als es meine Eltern mitbekommen haben, haben sie es mir erlaubt. Nur halt nicht in der Wohnung. Aber sogar im Garten hätte ich gedurft.

Nur, was erlaubt ist, ist doch "unkalt", wie die heutige Jugend sagen würde. Also wurde ich schon in jungen Jahren zum Nichtraucher. ;)

Was zeigt, daß sie - im Gegensatz zu den Eltern meiner Freunde, recht klug waren (und auch heute noch sind).


Aber mit dem "keinen Einfluß nehmen will" wäre ich noch aus einem weiteren Grund vorsichtig: Kinder brauchen auch freiraum und das Gefühl des Vertrauens, um sich entwickeln zu können.

Wer ständig hinter seinen Kindern hinterherkontrolliert, darf sich nicht wundern, wenn sie versuchen, sich der Kontrolle - und damit auch einer vernünftigen ERziehung - zu entziehen.
Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
Zustimmung reader
... Joerg69
Apropos ... mi~we