Moin Leuts,
bei mir um die Ecke ist eine Schule an der Umbauarbeiten durchgeführt werden.
Seitdem errichtet die Gemeinde wie besessen an den verschiedensten Stellen Parkverbote von 7-17 Uhr.
In meiner Ecke ist aber nur ein Schild auf halber Straßenhöhe errichtet worden.
Eigentlich muß doch Anfang u Ende gekennzeichnet sein oder?
Jedenfalls schreiben die Politessen fröhlich Strafzettel obwohl mir die Polizeiwache bestätigt hat, das zwei Schilder erforderlich wären.
Strafticket hat uns mittlerweile erreicht.
Läßt sich mit Foto u Wiederspruch was machen?
Besonders ärgerlich ist die Situation wenn man von Parallelstr abends kommt u vorne an nix zu sehen ist von Halteverbot.
Handelt die Gemeide in diesem Fall rechtswiedrig?
Strassenfoto kann ich demnächst noch beifügen.
Grüße Christian.
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Hallo Christian,
Eigentlich muß doch Anfang u Ende gekennzeichnet sein oder?Falls du damit andeuten willst, dass ZWEI Schilder nötig sind, dann stimmt das nicht. Das Ende eines Halteverbots kann auch durch andere Gegebenheiten ausgelöst werden.
Auszug aus Wikipedia:
"Das Haltverbot beginnt am Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der dieses steht, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird."
Weitere Informationen findest du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot
Grüße
Erwin