Moin Leuts,
bei mir um die Ecke ist eine Schule an der Umbauarbeiten durchgeführt werden.
Seitdem errichtet die Gemeinde wie besessen an den verschiedensten Stellen Parkverbote von 7-17 Uhr.
In meiner Ecke ist aber nur ein Schild auf halber Straßenhöhe errichtet worden.
Eigentlich muß doch Anfang u Ende gekennzeichnet sein oder?
Jedenfalls schreiben die Politessen fröhlich Strafzettel obwohl mir die Polizeiwache bestätigt hat, das zwei Schilder erforderlich wären.
Strafticket hat uns mittlerweile erreicht.
Läßt sich mit Foto u Wiederspruch was machen?
Besonders ärgerlich ist die Situation wenn man von Parallelstr abends kommt u vorne an nix zu sehen ist von Halteverbot.
Handelt die Gemeide in diesem Fall rechtswiedrig?
Strassenfoto kann ich demnächst noch beifügen.
Grüße Christian.
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Hallo Christian,
Eigentlich muß doch Anfang u Ende gekennzeichnet sein oder?Falls du damit andeuten willst, dass ZWEI Schilder nötig sind, dann stimmt das nicht. Das Ende eines Halteverbots kann auch durch andere Gegebenheiten ausgelöst werden.
Auszug aus Wikipedia:
"Das Haltverbot beginnt am Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der dieses steht, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird."
Weitere Informationen findest du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot
Grüße
Erwin
Hallo Erwin.
Da fällt mir noch was ein. Ich habe heute bei Polizeiwache nachgefragt. Die Dame hat mir zugesichert es wären zwei Schilder nötig. In diesem Fall hätte sie ja eine Falschaussage getätigt. Ob man sich unter Angabe ihrer Person im Wiederruf darauf beziehen kann? Istr ja schon interressant wenn man selbst von der Polizei Falschauskunft erhält.
Grüße Christian
Ob man sich unter Angabe ihrer Person im Wiederruf darauf beziehen kann?
Natürlich kann man das, wenn man das Gespräch aufgezeichnet hat.
Ansonsten hat Dir @schoppes die rechtliche Seite schon erklärt, was man aber auch schon bei der Führerscheinprüfung erfährt.
Die Polizei ist übrigens nicht für den ruhenden Verkehr zuständig.
>Die Polizei ist übrigens nicht für den ruhenden Verkehr zuständig.<<
Das ist so pauschal falsch, aber sowas von!
Volker
Das ist so pauschal falsch, aber sowas von!
Kannst Du sicher auch begründen?