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News: Riskanter Trick

Warnung: Windows 8 für nur 15 Euro abstauben

Michael Nickles / 164 Antworten / Flachansicht Nickles

Aktuell kursiert ein Trick, mit dem sich jeder das Windows 8 Pro Upgrade für nur 15 Euro direkt von Microsoft beschaffen kann. Der Trick basiert auf der Windows 8 Upgrade-Aktion, die Microsoft am 2. Juni gestartet hat.

Solche Upgrade-Aktion machte Microsoft schon früher im Vorfeld des Erscheinens einer neuen Windows-Version. Dadurch wird sichergestellt, dass alle, die sich im Aktionszeitraum einen neuen PC mit der vorherigen Windows-Version gekauft haben, bei Erscheinen der neuen auf diese upgraden können.

Das soll verhindern, dass Leute mit dem Kauf eines neuen PCs warten, bis "in ein paar Monaten" das neue Windows da ist. Früher bot Microsoft solche Upgrades kostenlos an, ab Windows 8 kosten sie erstmals Geld - konkret 15 Euro. Diverse PC-Händler haben damit geworben, diese Kosten für ihre Kunden zu übernehmen.

Wer sich also einen neuen PC mit Windows 7 ab 2. Juni 2012 gekauft hat, kann ihn jetzt für 15 Euro (oder je nach Händler kostenlos) auf Windows 8 upgraden. Diese Upgrade-Aktion wird über eine Webeseite von Microsoft abgewickelt: www.windowsupgradeoffer.com:

 

Upgrade-Berechtigte müssen bei Microsoft ein Formular ausfüllen, bei dem Vorname, Nachname, Email-Adresse und Telefonnummer gefordert werden. Dann will Microsoft noch wissen, wann und wo der betreffende PC gekauft wurde.

Der simple Trick ist nun der, abgesehen von einer gültigen Email-Adresse, einfach Phantasie-Daten einzugeben. Das scheint Microsoft auszureichen und es wird ein "Code" gemailt, mit dem Windows 8 Pro dann für 15 Euro gekauft werden kann.

In zig Internet-Foren wurde von Teilnehmern inzwischen bestätigt, dass diese Mogelei  funktioniert.

Michael Nickles meint:

Ob es legal ist? Nein. Auch wenn ein Ladenbesitzer vergisst, seine Ladentür abzuschließen, berechtigt das nicht zum Diebstahl. Gerätselt wird natürlich, warum Microsoft die Abwicklung so lasch handhabt, keinen echter Kaufbeleg gefordert wird.

Das kann ein Versehen oder Absicht sein. Verschwörungstheoretiker gehen natürlich davon aus, dass Microsoft diese Hintertür absichtlich geschaffen hat, um die Verkaufszahlen von Windows 8 zu puschen.

Fraglich ist gewiss, ob Microsoft gegen diesen Trick vorgehen wird und die Upgrade-Beleg-Prozedur ändern wird. Sollte das nicht in absehbarer Zeit passieren, ist das prinzipiell als  Freibrief für "Schummler" zu betrachten.

Fraglich ist ebenso, ob Microsoft gegen alle vorgehen wird, die das 15 Euro Angebot unberechtigt genutzt haben. Vorstellbar ist, dass die entsprechenden Windows-Lizenzen plötzlich abgeschaltet werden. Ich glaube allerdings nicht, dass Microsoft das tun wird. Es ist einfach zu egal.

Dennoch sollte man sich schwer überlegen, ob es sich lohnt wegen 15 Euro irgendein Risiko einzugehen. Jeder kann Windows 8 Pro aktuell völlig legal für 30 Euro kaufen - das ist ein extrem fairer Preis.
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Ich nicht Waldschrat_70
Aber jetzt kannste Waldschrat_70
notar Hassashin „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
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Ich weiß ja nicht, an welcher Universität Sie Rechts- und Staatswissenschaften studiert haben. Ich vermute:
An gar keiner; allenfalls könnten Sie an einer Universität im Fach BWL/VWL evtl. ein wenig Zivilrecht und
Handelsrecht belegt haben.

Zivilrecht - und Handelsrecht !?

Beim Strafrecht geht es weder um das Eine, noch um das Andere:

Selbst dann, wenn man(n) Ihrem Beispiel mit "Fakt" (übrigens: das war ein Waschmittel in den 1970er
Jahren ...) Folge leisten würde, dann liegt keinesfalls eine "Annahmeerklärung" des Ladeninhabers vor:

Warum ?

Die Rechtswissenschaften lehren, daß ein Angebot eines Ladeninhabers, sprich: Verkäufers nur dann
vorliegt, wenn der Laden geöffnet ist. Es entspricht dem mutmaßlichen und ohnedies auch dem erklärten
Willen eines jeden Verkäufers, mit niemandem einen Kaufvertrag abzuschließen, solange der Laden geschlossen ist. (Sonst könnte sich ja jeder Einbrecher auf so etwas Absurdes berufen ...!), bzw.
mit niemandem einen Kaufvertrag abzuschließen, solange der Laden - versehentlich - nicht geschlossen
worden ist.

Man stelle sich vor, "der Käufer" und "noch weitere Käufer" würden (versehentlich ?) zu wenig in die
Kasse des offenen Ladens einzahlen und/oder Dritte würde sich an diesem "eingezahlten" Kaufpreis
"bedienen" ...Die Kasse wäre rasch leer und das will nun eben mal kein einziger Verkäufer.

Die Händler üssen nämlich Gewinn machen, um ihre Angestellten, den Heizöllieferanten, den Groß-
händler etc. bezahlen zu können. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Gewinnmarge: rund 3 % !

Ihre Ausführungen betreffend die Person des Herrn Nickles sind strafrechtlich eine Beleidigung
im Sinne des § 185 StGB. Dieser hat das Recht, Sie wegen des Verstoßes gegen die AGBen
aus diesem Forum zu katapultieren.

Wer die Kultur dieses Landes nicht achtet, sollte besser verschwinden !


Der Notar







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