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PaoloP Nachtrag zu: „Das Windows8 Desaster oder die Tränen eines Microsoft Fanboys“
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Also ich habe nochmal etwas rumgelesen. Man kann im AppStore zwischen Unternehmen und Einzelperson/Entwickler wählen. Für die Einzelpersonen die im Niedrigstpreis-Segment(1€) irgendwelche Apps anbieten gibts wohl Probleme. Einer aus Österreich hat seinen Steuerberater gefragt und die Antwort netterweise veröffentlicht.

"nach Rücksprache mit der Wirtschaftskammer möchte ich mitteilen, dass für die Entwicklung und den Vertrieb der „Apps“ ein Gewerbeschein (= Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung) gelöst werden muss."

Quelle: http://www.mycsharp.de/wbb2/thread.php?threadid=105738

Wie man an der dortigen Diskussion erkennen kann liegt auf jeden Fall noch einiges im Unklaren.

Da sind noch einige interessante Punkte angerissen.

"Selbst dann kann unter Umständen eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht und demnach ggf. eine Gewerbepflicht vorliegen."

Die zentrale Frage ist meines Erachtens ob Entwickler die was auf ihrer Homepage für lau/lau mit Spendenmöglichkeit oder Niedrigpreis angeboten haben und das in ihre jährliche Steuererklärung aufgenommen haben nun empfindliche Nachteile hinehmen müssen wenn Sie auf eine Windows8 App umstellen weil Sie zum Finanzamt müssen was bisher nicht zwingend der Fall war. Das Finanzamt kann beim komerziellen AppStore diese Gewinnerzielungsabsicht nun sehr viel leichter unterstellen. Das könnte noch ein heisses Thema werden.

Vielleicht macht Heise oder so dazu ja demnächst mal einen Themenschwerpunkt.

Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
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