Evtl. macht also der Webhoster die Seite einfach dicht!?
Das wäre dann sozusagen eine Art von Selbstjustiz. Möglich, dass manche Hoster sogar soweit gehen würden. Juristisch wäre das aber sehr glattes Eis! Wie will man bei Phishing glaubhaft machen, dass eigene Rechte verletzt wurden?
Außerdem kann ein Hoster höchstens seine Dienstleistungen verweigern. Er kann aber nicht die Domain blockieren. Der Domaininhaber kann also ohne weiteres mit seiner Domain zu einem anderen Hoster gehen und dort weiter machen. Ein echte Sperrung ist das nicht.
Gruß, mawe2