Hallo liebes Forum,
mir ist in den letzten Wochen zweimal das gleiche passiert. Und um ehrlich zu sein, das finde ich unverschämt oder auch Nepp. Wie seht ihr das?
Eine Firma mit der ich seit Jahren geschäftlich zu tun habe (Online-Dienstleistung) ändert ihre AGB. Ich erhalte eine Mail mit dem Hinweis, dass ich widersprechen muss, wenn ich damit nicht einverstanden bin. Natürlich habe ich widersprochen (hat bisher wunderbar funktioniert).
Daraufhin erhalte ich eine weitere Mail. Darin lese ich, dass ich die Leistungen der Firma leider künftig nicht mehr nutzen kann - habe ja widersprochen. Sie bedauern das. Ich hätte nur die Möglichkeit, die AGB noch zu akzeptieren (so wie Neukunden) und dann ginge wieder alles.
Na toll!
Das ist mir bei zwei Firmen so ergangen. Bei einer dritten Firma war der Widerspruch kein Problem: Er wurde bestätigt und ich arbeite mit der Firma wie vorher gut zusammen.
Ich kann die Firmen ja verstehen. Die können schlecht mit unterschiedlichen AGBs arbeiten. Aber andererseits habe ich damals einen Vertrag geschlossen auf Basis von bestimmten AGBs.
Und nur weil die die ändern soll ich die akzeptieren? Die kündigen einseitig den Vertrag? Sowas...
Habt Ihr auch solche Erfahrungen? Eine der Firmen hab ich mittlerweile rausgeworfen aus meiner "Freundesliste" :-)
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
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Kommt immer drauf an was es für Änderungen an den AGBs sind...
So kann es durchaus sein, das die alten AGBs rechtlich fehlerhaft sind oder aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr zulässig sind. Dann MÜSSEN die geändert werden. Auch kann sich das Geschäftsmodell geändert haben oder es sind neue Geschäftsbereiche dazugekommen etc.
Natürlich gibt es auch Firmen, die die AGBs nur zu ihrem Vorteil ändern und dies dem Kunden aufzwingen wollen.
Prinzipiell die Änderung einer AGB abzulehnen ist aber völliger Blödsinn und führt wie du ja siehst recht schnell zu Problemen. Also liest man sich die Änderungen durch und wenn die einem nicht zusagen kann man immer noch ablehnen. Ansonsten spricht nichts gegen eine Anpassung der AGBs.
Grundsätzlich ist es halt so, das eine Änderung in den AGBs nur bei gegenseitigem Einverständnis in Kraft tritt, ansonsten gelten entweder die alten AGBs weiter oder der Vertrag wird aufgelöst. Das hat nichts mit einer einseitigen Kündigung zu tun, durch deine Nicht-Annahme der neuen AGBs hast du von deiner Seite zum Ausdruck gebracht das du den Vertrag zu den neuen Bedingungen nicht weiterführen willst und wenn die Gegenseite ihrerseits nicht die alten AGBs fortführen will habt ihr euch quasi auf eine Vertragsauflösung geeinigt. Definitiv keine einseitige Kündigung.