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Änderung AGB widersprochen - Verträge nicht mehr gültig?

klaus_no / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo liebes Forum,
mir ist in den letzten Wochen zweimal das gleiche passiert. Und um ehrlich zu sein, das finde ich unverschämt oder auch Nepp. Wie seht ihr das?

Eine Firma mit der ich seit Jahren geschäftlich zu tun habe (Online-Dienstleistung) ändert ihre AGB. Ich erhalte eine Mail mit dem Hinweis, dass ich widersprechen muss, wenn ich damit nicht einverstanden bin. Natürlich habe ich widersprochen (hat bisher wunderbar funktioniert).
Daraufhin erhalte ich eine weitere Mail. Darin lese ich, dass ich die Leistungen der Firma leider künftig nicht mehr nutzen kann - habe ja widersprochen. Sie bedauern das. Ich hätte nur die Möglichkeit, die AGB noch zu akzeptieren (so wie Neukunden) und dann ginge wieder alles.
Na toll!
Das ist mir bei zwei Firmen so ergangen. Bei einer dritten Firma war der Widerspruch kein Problem: Er wurde bestätigt und ich arbeite mit der Firma wie vorher gut zusammen.

Ich kann die Firmen ja verstehen. Die können schlecht mit unterschiedlichen AGBs arbeiten. Aber andererseits habe ich damals einen Vertrag geschlossen auf Basis von bestimmten AGBs.
Und nur weil die die ändern soll ich die akzeptieren? Die kündigen einseitig den Vertrag? Sowas...

Habt Ihr auch solche Erfahrungen? Eine der Firmen hab ich mittlerweile rausgeworfen aus meiner "Freundesliste" :-)

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

ABatC klaus_no „Änderung AGB widersprochen - Verträge nicht mehr gültig?“
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Kommt immer drauf an was es für Änderungen an den AGBs sind...

So kann es durchaus sein, das die alten AGBs rechtlich fehlerhaft sind oder aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr zulässig sind. Dann MÜSSEN die geändert werden. Auch kann sich das Geschäftsmodell geändert haben oder es sind neue Geschäftsbereiche dazugekommen etc.

Natürlich gibt es auch Firmen, die die AGBs nur zu ihrem Vorteil ändern und dies dem Kunden aufzwingen wollen.

Prinzipiell die Änderung einer AGB abzulehnen ist aber völliger Blödsinn und führt wie du ja siehst recht schnell zu Problemen. Also liest man sich die Änderungen durch und wenn die einem nicht zusagen kann man immer noch ablehnen. Ansonsten spricht nichts gegen eine Anpassung der AGBs.

Grundsätzlich ist es halt so, das eine Änderung in den AGBs nur bei gegenseitigem Einverständnis in Kraft tritt, ansonsten gelten entweder die alten AGBs weiter oder der Vertrag wird aufgelöst. Das hat nichts mit einer einseitigen Kündigung zu tun, durch deine Nicht-Annahme der neuen AGBs hast du von deiner Seite zum Ausdruck gebracht das du den Vertrag zu den neuen Bedingungen nicht weiterführen willst und wenn die Gegenseite ihrerseits nicht die alten AGBs fortführen will habt ihr euch quasi auf eine Vertragsauflösung geeinigt. Definitiv keine einseitige Kündigung.

klaus_no ABatC „Kommt immer drauf an was es für Änderungen an den AGBs...“
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naja, hast natürlich teilweise Recht. 
Aber ich seh das von der praktischen Seite her...

ich hab ca. 50 Programme auf dem PC, 30 Verträge mit Versicherungen und Banken und noch ein bisschen was mit Firmen und komme so auf rund 100 AGBs, die ich mir mal durchgelesen und akzeptiert habe.

Wenn jetzt alle anfangen und die AGBs ändern, mach ich die ganze Zeit nix anderes, als zu prüfen, was die geändert haben. Wenigstens das sollte schon die Aufgabe der Vertragspartner sein. Wer vergleicht denn schon seitenlange AGBs? Da möchte ich wenigstens einen Hinweis, was geändert wurde.

Ein Wort zu den Banken:
Die Banken sagen mir zumindest deutlich, dass es rechtliche Gründe gab.

Die von mir genannten Beispiele haben kein einziges Wort über den Inhalt verloren.
Das finde ich dann schon recht frech.

Außerdem kann ich nicht schreiben: "Sie haben die Möglichkeit die neuen AGBs zu widerrufen" und wenn ich dann widerrufe, dann wird mein Vertrag nicht weitergeführt. Das finde ich schon reichlich seltsam.

Stellt Euch nur mal vor, der Bill Gates schickt andere AGB zum Office-Paket und ich widerspreche. Dann darf ich das Programm vielleicht nicht mehr nutzen? Obwohl ich es gekauft habe? Ist ja auch eine "einvernehmliche Vertragsauflösung"...

Aber die anderen hier finden das anscheinend alle in Ordnung und akzeptieren jede AGB-Änderung.

ABatC klaus_no „naja, hast natürlich teilweise Recht. Aber ich seh das von...“
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Stellt Euch nur mal vor, der Bill Gates schickt andere AGB zum Office-Paket und ich widerspreche. Dann darf ich das Programm vielleicht nicht mehr nutzen? Obwohl ich es gekauft habe? Ist ja auch eine "einvernehmliche Vertragsauflösung"...

Noch viel schlimmer - die AGBs (oder bei Software eher EULA) bekommt man in der Regel erst nach dem Kauf während der Installation angezeigt. Wenn man die direkt ablehnt ist auch Feierabend, und ein entsiegeltes Paket nimmt kein Händler wieder zurück. Du erwirbst in dem Sinne auch kein Eigentum an der Software, sondern nur ein Nutzungsrecht. Und Software-AGBs werden in der Tat verändert. Vor kurzem z.B. bei Steam passiert...ohne akzeptieren kein Zugang zu Steam (und den dort installierten Spielen) mehr.

Wenn jetzt alle anfangen und die AGBs ändern, mach ich die ganze Zeit nix anderes, als zu prüfen, was die geändert haben. Wenigstens das sollte schon die Aufgabe der Vertragspartner sein. Wer vergleicht denn schon seitenlange AGBs? Da möchte ich wenigstens einen Hinweis, was geändert wurde.

Ernsthaft - bis jetzt hat bei mir jeder Vertragspartner bei einer Änderung seiner AGBs auf die geänderten Paragrafen hingewiesen. Wer das nicht macht will meistens irgendetwas verstecken, dann ist das gerade ein Grund genau hinzuschauen...Ansonsten passiert das bei mir höchstens 1-2 mal im Jahr, und die Zeit kann (und sollte) man aufbringen.

Außerdem kann ich nicht schreiben: "Sie haben die Möglichkeit die neuen AGBs zu widerrufen" und wenn ich dann widerrufe, dann wird mein Vertrag nicht weitergeführt. Das finde ich schon reichlich seltsam.

Der Hinweis auf den Widerruf erfolgt in der Regel nur um sich rechtlich abzusichern. Ist also lediglich ein juristischer Standard-Textbaustein und hat keine Bedeutung hinsichtlich der Konsequenzen eines Widerrufs.
gelöscht_265507 klaus_no „Änderung AGB widersprochen - Verträge nicht mehr gültig?“
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Das ist völlig korrekt.

Wenn Deine Bank ihre AGB ändern, kannst Du es auch innerhalb von 6 Wochen ablehnen. Dann ist halt die Geschäftsgrundlage nicht mehr vorhanden und fertig.

Karlheinz5 klaus_no „Änderung AGB widersprochen - Verträge nicht mehr gültig?“
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Und nur weil die die ändern soll ich die akzeptieren? Die kündigen einseitig den Vertrag? Sowas...

In welcher Welt lebst du? Natürlich können verträge einseitig gekündigt werden. Andersrum wär wohl ne Katastrophe.
gelöscht_238890 klaus_no „Änderung AGB widersprochen - Verträge nicht mehr gültig?“
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Eine der Firmen hab ich mittlerweile rausgeworfen aus meiner "Freundesliste" :-)

Und Du glaubst das trifft die bis ins Mark?