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Hat das Bundesverfassungsgericht einen geistigen Totalausfall?

xafford / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell zur Frage geurteilt, ob die Bundeswehr auch auf deutschem Boden militärisch eingesetzt werden darf. Nun erging das Urteil hierzu und der Einsatz der Bundeswehr im Innern und die Anwendung mitlitärischer Gewalt wurde grundsätzlich erlaubt, wenn auch mit Einschränkungen.

So wurde zum Beispiel der Abschuss gekaperter Flugzeuge untersagt, ebenso "das schießen auf demonstrierende Menschenmengen". Generell bedarf es auch einer Bedrohung katastrophalen Ausmaßes und der Einsatz darf nur "die letze Möglichkeit" bleiben. Was dieses "katastrophale Ausmaß" jedoch ist wurde nicht genau umrissen.

xafford meint:

Ganz ehrlich, ich glaube fast ich träume - und zwar keinen angenehmen Traum. Nicht umsonst war der militärische Einsatz der Bundeswehr im Innern nach dem zweiten Weltkrieg mehr oder weniger Tabu, wenn auch hier die Gesetzeslage in einigen Fällen mehr oder weniger elegant umgangen wurde wie z.B. in Heiligendamm. Auch bei Naturkatastrophen kam die Bundeswehr zum Einsatz - dann natürlich nicht mit militärischen Mitteln und das dürfte durchaus vertretbar sein.

Aber wie bitte kommt das Verfassungsgericht auf die dumme Idee der Politik hier quasi einen Freifahrtschein für den Einsatz der Bundeswehr gegen die eigenen Bürger auszustellen? Man darf gerne glauben dass ich hier überreagiere und die Vorstellung dass unsere Bundesregierung die Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung einsetzt doch abwegig wäre.

Darum geht es aber prinzipiell auch nicht - es geht darum dass ein Mittel erst gar nciht zur Verfügung stehen darf wenn man nicht will dass es missbraucht wird. Wer will garantieren dass sich die Zeiten nicht einmal ändern werden und wir eine (noch) schlimmere Sorte Politiker an der Spitze bekommen? Wie sollte sich die Bundeswhr gegen einen Einsatzbefehl widersetzen können wenn er prinzipiell zulässig ist und die Schranken für den Einsatz in der Deutungshoheit eben jender liegt, die den Einsatz befehlen können?

Was letztendlich eine Notwendigkeit katatrophalen Ausmaßes ist liegt im Auge des Betrachters, ebenso ob alle zur Verfügung stehenden, anderen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Und wer glaubt dass eine (nicht genehmigt) demonstrierende Menschenmenge nicht plötzlich zu einer randalierenden Horde uminterpretiert werden kann hat wirklich einen bewundernswerten Glauben an das Gute im Menschen.

Jedenfalls habe ich den Eindruck dass die letzten Jahre der Zug in Richtung autoritäre Übewachungsgesellschaft ordentlich Schwung gewonnen hat - aber da ja auch ein Herr Putin ein waschechter Demokrat und ein verlogener Präsident der Gesetze erlässt die Menschen ihrer Bürgerrechte entbindet einen Friedensnobelpreis bekommt ist das wahrscheinlich alles gar nicht so schlimm.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Ma_neva Ventox „Da wäre die Sturmflut in Hamburg 1962. Da hatte unter...“
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Hi,

nicht nur die BW hatte geholfen, es ging doch eigentlich nur über persönliche Kontakte von H. Schmidt, nix den formalen Dienstweg. Also erst einmal sollte man da Herrn Schmidt und seinen Verbündeten danken. Die BW hätte noch paar benötigt wenn man "formal" helfen wollte.
Aber sogar die Russen haben geholfen und Kranke mit Panzer ins KH gebracht und Gleise wieder frei zu schaufeln.
Eigentlich haben Armeen schon immer bei Katastrophen geholfen, doch wer was mit Waffen und abschießen regelt Überrascht, falls sich das hinterher als Irrtum herausstellt? Da gibt es nix mehr zu reparieren und wie oft der BND da schon was manipuliert hat?
Nicht einmal ein echtes Kontrollorgan gibt es dazu, sogar der Bundestag ist oft genauso unwissend wie die Bevölkerung.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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