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News: Gema und Co

Externe Festplatten werden saftig teurer

Michael Nickles / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

Verwertungsgesellschaften wie Gema und Co lösen alle Weile Massenwutausbrüche aus, wenn sie die Gebühren für Speichermedien erhöhen oder neue Speichermedien in ihre "Kassiermaschine" aufnehmen.

Ende Mai gab es gewaltige Aufregung, weil die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte, zu der unter anderem Gema, Güfa und VG-Wort gehören) die Abgaben auf USB-Speichersticks und Speicherkarten drastisch hochgeschraubt hat.

Je nach Kapazität müssen Hersteller bis zu rund zwei Euro (bei Speicherkarten mit mehr als 4 GByte) an die ZPÜ abdrücken - und diesen Aufpreis zahlen letztlich natürlich die Kunden. Den USB-Sticks und Speicherkarten folgen jetzt externe Festplatten, meldet der IT-Branchenverband Bitkom. Auch externe Platten sollen künftig mit einer Abgabe belegt werden um das legale Kopieren von Musik, Videos und Co. zu vergüten.

Pro Festplatte fordern die Verwertungsgesellschaften 7 Euro (unter ein Terabyte Kapazität) und 9 Euro (mehr als 1 Terabyte). Der Bitkom hat eine Studie durchführen lassen, deren Ergebnis aufzeigen soll, dass diese Abgabe nicht gerechtfertigt ist.

Angeblich werden externe Festplatten für legale Kopien fast gar nicht genutzt. Vergütungsrelevante Privatkopien sollen nur zu weniger als 3 Prozent angefertigt werden. Der Bitkom kritisiert, dass die geforderten Abgaben in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzen stehen.

Dabei schimpft der Bitkom auch gleich noch mal wegen den Abgaben für USB-Sticks und merkt an, dass die ZPÜ pro verkauftes Handy bis zu 36 Euro Abgabe fordert. Bezüglich der Festplattenstudie wurde ermittelt, dass jeder dritte Deutsche mindestens eine externe Festplatte besitzt - mit einer durchschnittlichen Kapazität von 607 GByte.

55 Prozent der Festplattenkapazität soll ungenutzt sein (also freier Speicherplatz), ein Viertel geht für Sicherheitskopien drauf. 8 Prozent sollen für berufliche Zwecke verwendet werden, 7 Prozent für eigens angefertigte Dateien wie Fotos und Heimvideos oder Briefe. Bleiben als rund 6 Prozent Speicherplatz übrig, die vermutlich für Musik und Videos genutzt werden. Der Bitkom geht davon aus, dass davon wiederum mindestens die Hälfte nicht vergütungspflichtig ist (beispielsweise gekaufte Musik-Downloads).

Michael Nickles meint: Das wird wieder eine böse Diskussion und es dominiert dabei gewiss die Masse, die für derlei Abgaben keinerlei Verständnis hat. Ich halte solche Abgaben (als betroffener "Künstler") für richtig, über die Höhe darf aber gerne diskutiert werden! 7 und 9 Euro sind vielen gewiss viel zu hoch.

Im Hinblick auf den Reibach den die Festplattenhersteller allerdings seit mehreren Monaten mit überhöhten Preisen machen, sind diese 7 und 9 Euro vergleichsweise ein Gag. Dabei ist das Argument, die Flutkatastrophe in Thailand im Oktober 2011 sei immer noch schuld, nur noch schwer aufrecht zu erhalten.

Fakt ist einfach, dass nach den Aufkäufen im vergangenen Jahr eigentlich nur noch Seagate und Western Digital übriggeblieben sind - und die kassieren jetzt halt ab (sieheFestplatten bleiben noch lange teuer).

Zurück zu den ZPÜ-Abgaben und dem Bitkom. Die deutschen Besitzer externer Festplatten haben ja durchschnittlich 607 GByte und nur 3 Prozent davon sollen für vergütungspflichtige Privatkopien genutzt werden - das sind also 18 GByte. Eine Filmdatei in einem HD-Format ist heute gut 2 - 4 GByte groß. Es geht also nur um 4 bis 9 Filme, wenn man Musikdateien mal weglässt. Dass der durchschnittliche Besitzer einer externer Platten nur so wenig relevantes  Zeugs hat, glaube ich nicht.

Die Studie der Bitkom scheint mir gleichermaßen übertrieben (untertrieben) wie die Abgabeforderungen der ZPÜ.

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Olaf19 triker „Moin Fishkopp ;-) Folgere ich daraus richtig: Nur die...“
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Moin Krumbeer :-D

Natürlich kann auch der Schorschpeterkarl mit seiner Musik gutes Geld verdienen, auch über GEMA-Tantiemen. Das setzt aber voraus, dass diejenigen, die seine Musik spielen, mit der GEMA titelweise(!) abrechnen, also etwa dass Rundfunkstationen, Fernsehsender oder Konzertveranstalter ihre Musikfolgebögen dort einreichen, welchen Titel sie von welchem Künstler wann und wie oft gespielt haben. War Schorschpeterkarl mit seiner Musik dabei, dann bekommt er auch Geld dafür.

Wenn nun aber ein kleiner lokaler Nischensender, für den das Erstellen von Musikfolgebögen zu viel Verwaltungsaufwand bedeutet, eine Abmachung mit der GEMA hat, dass er nur eine Pauschale zu entrichten hat, damit er nicht täglich stundenlang Zettel ausfüllen muss - dann kann er so viel Schorschpeter spielen wie er will. Es lässt sich einfach nicht zuordnen. Diese Pauschalbeträge wandern somit in einen "allgemeinen Gesamttopf" und werden an alle Urheber ausgeschüttet, die von der GEMA Tantiemen erhalten.

Das ist noch nicht einmal eine Boshaftigkeit von der GEMA oder wem auch immer - es geht schlicht nicht anders.

Deswegen muss sich jeder Künstler genau überlegen, ob sich eine Mitgliedschaft wirklich lohnt. Die hat nämlich auch einige Nachteile, lässt sich nur im Rhtyhmus von jeweils 3 Jahren mit je einem halben Jahr Frist kündigen, und alle Werke, die zum Zeitpunkt des Austritts bei der GEMA erfasst sind, bleiben lebenslänglich GEMA-unfrei. D.h. der Komponist kann schon lange wieder GEMA-frei sein, seine Werke aber, die im Zeitraum der Mitgliedschaft entstanden, bleiben für immer GEMA-gebunden.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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