http://www.heise.de/ix/meldung/US-Behoerden-duerfen-auf-europaeische-Cloud-Daten-zugreifen-1270455.html
Eigentlich kein Kommentar nötig. Andy
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Hi!
Aus den wenigen ernstzunehmenden Nachrichten7berichten zu diesem Thema habe ich folgendes im Ohr: man darf natürlich verschlüsseln. Bei verschlüsselten Notebooks, die im Rahmen von Ermittlungen beschlagnahmt wurden, wurde der Besitzer aufgefordert, das Passwort herauszugeben. Es können dann Beugungmaßnahmen angeordnet werden.
http://www.heise.de/ct/artikel/Datentresor-289846.html
"Übrigens kann einen niemand vor Gericht dazu zwingen, Passwörter und Schlüssel herauszugeben, wenn man selbst der Beschuldigte ist. Anders verhält es sich, wenn man nur Zeuge in einem Prozess ist. Dann hat man kein Aussageverweigerungsrecht und kann unter anderem mit Bußgeldern oder Beugehaft belegt werden, um die Herausgabe des Schlüssels zu erzwingen."
Deine zweite Frage kann man nur recht allgemein beantworten, da das von der Implementierung der Verschlüsselung abhängt. Ein Generalschlüssel muss in das Verschlüsselungstool bzw. im Algorithmus vorgesehen sein.
100% sicher sein kannst du daher streng genommen nur dann sein, wenn du das Verschlüsselungsprogramm selbst kompilierst (dir der Quelltext vorliegt) UND du den Quelltext geprüft hast (du musst ihn also verstehen und analysieren können).
Der Rest ist dann wieder eine Dings dieser Sache, dass man heutzutage ja gar nicht mehr kann und den Begriff kennt eigentlich niemand mehr - äh, ich meine: "Vertrauen".
Im Ernst: ich würde da ein bekanntes (möglichst) OpenSource-Verschlüsselungsprogramm aus einer vertrauenswürdigen Quelle wählen und verwenden.
Bis dann
Andreas