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Taschenlampe

kongking / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Was braucht ein Mann, wenn er leuchten will?

Neben anderen Dingen eine Taschenlampe.

MAG-LITE war bei mir bisher Standard.

Nach diversen Studien im Netz hatte ich mir eine WORKX SOS 5 geordert,
die meine bisherige vollwertdreizellen Mag mit Kryptonbirne webügelt, und dies mit drei lustigen AAA.

Jo - Birne mit Draht oder LED. Das war zu erwarten.

Nun habe ich spassenshalber im Supermarkt meiner Wahl
eine "Profitaschenlampe" gekauft, die mit drei Babyzellen arbeitet.
Natürlich mit mit Cree LED, anscheinend der Maßstab aller Dinge.
So what, das Teil ist ein Scheinwerfer für zehn Euro und zeigt damit,
das man nicht mehr dafür ausgeben sollte.

Das CE Zeichen war aussen mit Aufkleber aufgepappt, hat sich mittlerweile gelöst. Ich sollte den Kassenbon aufbewahren ;-)


Gruß - Kongking

kongking
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out-freyn kongking „Entsprechende Ware ohne CE Zeichen darf nicht eingeführt und...“
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Entsprechende Ware ohne CE Zeichen darf nicht eingeführt und vertrieben werden

Das ist soweit richtig, aber zu diesem Zeitpunkt pappte das Zeichen ja noch drauf.

Die weiteren Vorgaben sind nur für Hersteller/Importeure/Händler von Bedeutung, nicht aber für den privaten Verbraucher. Wenn Du das Zeichen entfernst, hast Du nichts zu befürchten.

In irgendeinem Text, den ich auf die Schnelle nicht mehr gefunden habe, wurde die CE-Kennzeichnung mal als "Reisepass" für Waren innerhalb des europäischen Marktes bezeichnet.

wie meine Haftplicht auf so etwas reagieren würde

 Der wird das herzlich egal sein. Die Haftpflicht ergibt sich ja aus Deinem (Fehl-)Verhalten, nicht aus dem dabei verwendeten Gegenstand. Also: Für die Haftpflicht macht es keinen Unterschied, ob Du eine gläserne Tischplatte versehentlich durch das Fallenlasses eines CE-beklebten PCs oder eines nicht CE-gekennzeichneten Pflastersteins zerstörst.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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;- kongking