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Von mir aus hätte er sich nicht die Hüfte, sondern

DannyCoburg / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

den verdammten Hals brechen sollen.

http://www.google.de/imgres?hl=de&client=firefox-a&hs=JiY&sa=X&rls=org.mozilla:de:official&biw=1260&bih=645&tbm=isch&prmd=imvnsuo&tbnid=Z9btY2EVe6aRBM:&imgrefurl=http://www.stern.de/panorama/kritik-an-juan-carlos-elefantenjagd-der-koenig-aus-dem-elfenbeinturm-1814216.html&docid=RANAXxxK7Un0XM&imgurl=http://d1.stern.de/bilder/stern_5/lifestyle/2012/KW16/carlos_fitwidth_420.jpg&w=420&h=280&ei=o7KNT9-HCIHl4QT28sCiDw&zoom=1&iact=hc&vpx=203&vpy=163&dur=668&hovh=135&hovw=225&tx=184&ty=88&sig=105815473308774310509&page=1&tbnh=135&tbnw=225&start=0&ndsp=16&ved=1t:429,r:0,s:0,i:66

Neulich hatte ich ein Klavier von ca.1850 bei ebay reingestellt und es wurde gelöscht, weil ich angegeben hatte, daß das Klavier Elfenbeintasten hatte. Ist ja gut und schön, wenn Elfenbeinverkauf geächtet wird, stehe ich auch voll dahinter. Wennwohl das, wie ich meine, etwas überzogen war, es macht den 1840 geschossenen Elefanten nicht mehr lebendig. Aber von mir aus: grundsätzlich kein Elfenbein bei ebay oder sonstwo.

Nun erlaubt sich - in der heutigen Zeit! - dieses () etwas derartig Widerliches und spielt eine Rolle im WWF? Ein Grund mehr, diese Schmarotzernaturen in ihrem unglaublichen Dünkel endlich abzusägen.

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winnigorny1 DannyCoburg „Schlüssiges Argument und messerscharf erkannt. Chapeau! Ich gebe zu, als ich...“
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.... und 1850 war das Elefantenschießen noch nicht geächtet und kein Verbrechen. Rein juristisch wurde der Elefant also völlig legal abgeknallt und mithin der Verkauf des Klaviers legal.

Daher sollte also auch der Verkauf solcher "Artefakte" kein Vergehen und möglich sein. - Rein juristisch betrachtet.....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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