Hallo zusammen!
Ich nutze Amazon gern als Käufer. Gerade bei den Marketplace-Partnern findet man die eine oder andere Rarität, die es weder im Laden zu kaufen gibt noch bei Amazon direkt. Nun sieht es ganz so aus, als solle diesen über Amazon anbietenden Händlern alsbald mit juristischen Kinkerlitzchen der Garaus gemacht werden: http://www.heise.de/resale/artikel/Rechtssicherer-Verkauf-auf-Amazon-nicht-moeglich-1446786.html
Mehr und mehr gewinne ich den Eindruck, dass juristische Spitzfindigkeiten und sinnlose Paragrafenreitereien inzwischen ein Eigenleben entwickelt haben. Das, was durch Gesetze und Vorschriften eigentlich geregelt werden soll, nämlich das praktische Leben, verschwindet mehr und mehr im Nebensächlichen.
Wann bekommen wir endlich einmal eine Regierung, die mit der Faust dazwischenhaut? Ach nee, geht ja nicht, wir müssen ja die EU-Richtlinien umsetzen :-(
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zumal in den AGB auch Verfahrensweisen bei Rücksendung von Artikeln stehen (sollten). die sind nicht bei allen Händlern gleich - auch wenn es dafür allgemeine Richtlinien gibt.
Eben. Und genau das reicht mir völlig aus: Wenn ich den Artikel zurückgeben will, muss ich das innerhalb von 14 Tagen erledigen. Das weiß ich auch so, ohne dass ich immer und immer wieder auf so eine bescheuerte Checkbox klicken muss.
da du bestenfalls nicht die Kenntnisnahme bestätigen konntest, schlimmstenfalls nicht mal einsicht in die AGB nehmen konntest, wird nach BGB verhandelt.
Und wenn ich einfach aussage, dass ich die AGB gekannt habe - glaubt der Richter das dann nicht? Da die AGB nach dem sog. "Günstigkeitsprinzip" nur zum Wohle des schwächeren Vertragspartners, also des Kunden, von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen, ist es ziemlich schwachsinnig, dass die Gerichte dann nach dem BGB und somit zum Nachteil des Käufers verhandeln, nur weil diesem böswillig unterstellt wird, er habe die AGB nicht gekannt, nur weil er nicht irgendwo draufgeklickt hat (was er ja auch machen kann, ohne die AGB zu lesen, insofern ist das doppelt unsinnig).
CU
Olaf
Eben. Und genau das reicht mir völlig aus: Wenn ich den Artikel zurückgeben will, muss ich das innerhalb von 14 Tagen erledigen. Das weiß ich auch so, ohne dass ich immer und immer wieder auf so eine bescheuerte Checkbox klicken muss.
da du bestenfalls nicht die Kenntnisnahme bestätigen konntest, schlimmstenfalls nicht mal einsicht in die AGB nehmen konntest, wird nach BGB verhandelt.
Und wenn ich einfach aussage, dass ich die AGB gekannt habe - glaubt der Richter das dann nicht? Da die AGB nach dem sog. "Günstigkeitsprinzip" nur zum Wohle des schwächeren Vertragspartners, also des Kunden, von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen, ist es ziemlich schwachsinnig, dass die Gerichte dann nach dem BGB und somit zum Nachteil des Käufers verhandeln, nur weil diesem böswillig unterstellt wird, er habe die AGB nicht gekannt, nur weil er nicht irgendwo draufgeklickt hat (was er ja auch machen kann, ohne die AGB zu lesen, insofern ist das doppelt unsinnig).
CU
Olaf