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Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich nutze Amazon gern als Käufer. Gerade bei den Marketplace-Partnern findet man die eine oder andere Rarität, die es weder im Laden zu kaufen gibt noch bei Amazon direkt. Nun sieht es ganz so aus, als solle diesen über Amazon anbietenden Händlern alsbald mit juristischen Kinkerlitzchen der Garaus gemacht werden: http://www.heise.de/resale/artikel/Rechtssicherer-Verkauf-auf-Amazon-nicht-moeglich-1446786.html

Mehr und mehr gewinne ich den Eindruck, dass juristische Spitzfindigkeiten und sinnlose Paragrafenreitereien inzwischen ein Eigenleben entwickelt haben. Das, was durch Gesetze und Vorschriften eigentlich geregelt werden soll, nämlich das praktische Leben, verschwindet mehr und mehr im Nebensächlichen.

Wann bekommen wir endlich einmal eine Regierung, die mit der Faust dazwischenhaut? Ach nee, geht ja nicht, wir müssen ja die EU-Richtlinien umsetzen :-(

CU
Olaf

mawe2 neanderix „ Ach das meintest du. OK, da bin ich bei dir. Aber eben nicht explizit...“
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Schau bitte mal bei Händlern wie reichelt.de, Conrad, Völkner oder Thalia.de -- bei ALLEN musst du die Kenntnisnahme der AGB per Häkchen bestätigen.

Ja. Und es nervt!

Vor allem ist es scheinheilig: Wenn ich die Bestätigung der AGBs explizit verlange ohne dafür zu sorgen, dass der Kunde die AGBs auch wirklich zur Kenntnis nimmt (denn das ist stets optional!!), dann nötige ich den Kunden zu einer Zustimmung, von der ich genau weiß, dass ich sie eigentlich gar nicht abverlangen darf.

Also wenn schon, dann müssten die AGBs immer verpflichtend zur Kenntnis genommen werden, was nur heißen kann, dass sie Dir am Ende des Bestellprozesses vorgelesen werden und Du erst auf "Weiter" klicken kannst, wenn die Vorlesung beendet ist! :-)

Es ist ein Vorgang, der in 99% der Fälle völlig unnötig ist. Aber er entspricht deutschem Recht! Das meine ich mit "Überregulierung".

Das passiert aber in unserem Alltag so oft, dass die meisten dieses kleine Häkchen sicher gar nicht als so sehr problematisch ansehen.

Aber Ladengeschäft != OnlineShop.

Worin besteht für Dich der Unterschied? In beiden Fällen gelten Gesetze. AGBs sind in beiden Fällen gar nicht nötig. In beiden Fällen werden die Händler aber trotzdem welche haben. Warum muss ich also bei einem Online-Kauf extra bestätigen, dass ich die AGBs gelesen habe und beim Ladenkauf nicht?

Gruß, mawe2
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