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News: Auktionsabbruch mit bösen Folgen

Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer auf Ebay Sachen versteigert, der hofft darauf, einen möglichst hohen Preis zu erzielen, zumindest nicht böse draufzahlen zu müssen. Rechtlich ist es auf jeden Fall so, dass Online-Versteigerungen kein Spaß sind.

Ein Anbieter muss den höchsten Preis, der bei Ende einer Versteigerung erzielt wird akzeptieren. Auch wenn etwas dabei weit unter Wert rübergelassen werden muss. Diese Tatsache hat mal wieder für Missverständnisse gesorgt, es ging vor Gericht, berichtet die Lippische Landeszeitung.

Es ging um einen Wohnwagen des Typs "Weippert 745 Luxus" Baujahr 1993 mit einem gegenwärtigen Wert von 2.000 Euro, den eine Detmolderin in April 2011 bei Ebay zum Startpreis von einem Euro reingestellt hat.

Einen Tag nach Auktionsbeginn überlegte sie es sich anders und beendete die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte allerdings bereits ein Mann von Sachen-Anhalt 56 Euro geboten. Die Verkäuferin wollte den Wohnwagen für dieses Geld aber nicht rausrücken. Sie dachte, dass die Sache durch Abbrechen der Auktion erledigt sei.

Der Höchstbieter reichte daraufhin Klage ein. Das Landgericht Detmold hat jetzt entschieden, dass die Verkäuferin den Wohnwagen für 56 Euro rüberlassen muss. Das Höchstgebot bei einer Versteigerung gilt auch dann, wenn sie vorzeitig abgebrochen wird.

Michael Nickles meint: Das Geraufe vor Gericht hätte sich die ehemalige Wohnwagenbesitzerin natürlich ersparen können, wenn sie einfach die Ebay-Nutzungsbedingungen gelesen hätte. Dort steht drinnen, dass das Höchstgebot bei einer Versteigerung auch bei Beendigung vor Ablauf gilt.

Der Vorfall schürt wieder mal einen alten Diskussionsstoff. Beliebt ist ja der "Geheimtrick", dass jemand einfach einen "Kumpel" in letzter Minute drüber bieten lässt, wenn die Gefahr besteht, dass etwas sonst weit unter Wert ersteigert wird.

Das ist gewiss illegal (wobei ich grad nicht weiß, ob es diesbezüglich ein bestimmtes Gesetz gibt), lässt sich aber vermutlich nicht generell verhindern.

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Olaf19 gelöscht_84526 „Moin Olaf, ist schon richtig, was du sagst. Wahrscheinlich hat die Frau nur zum...“
Optionen

Moin Heinz, ebay-Kleinanzeigen sind natürlich auch eine Möglichkeit.

Wahrscheinlich hat die Frau nur zum falschen Zeitpunkt Hosenflattern bekommen und hat gemeint, dass sie den Preis, den sie sich in etwa vorgestellt hat, nicht erzielen wird.

Das hast du sehr dezent umschrieben - genaugenommen ist der Zeitpunkt immer falsch, selbst wenn der Wohnwagen noch 1 Std. vor Auktionsende bei 56 EUR steht. Die meisten Gebote trudeln eh in den letzten Minuten, wenn nicht Sekunden ein.

Vielleicht war es wirklich ihre erste Auktion bei ebay, aber dann informiert man sich eben vorher über die Gepflogenheiten oder liest da erst einmal eine Weile mit oder fragt im ebay-erfahrenen Bekanntenkreis. Also, dieses Fiasko wäre leicht vermeidbar gewesen.

Ebenfalls richtig ist es, wenn du schreibst, dass man als privater Anbieter eigentlich immer seine Artikel für einen € einstellen sollte - allerdings kann man ja auch einen Mindestpreis angeben, den man erzielen möchte.

Die Option habe ich bislang noch nie genutzt. Ich habe immer nur Sachen eingestellt, die ich unbedingt loswerden wollte, und da bin ich dieses kleine Restrisiko eines zu geringen Preises eben eingegangen.

Die Gefahr, dass man eine Sache für 1 EUR einstellt und sie dafür auch tatsächlich weggeht, besteht nur dann, wenn es etwas aus dem Bereich "special interest" ist, und selbst dann gibt es meistens mindestens 2 Leute, die sich gegenseitig hochtreiben.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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