Allgemeines 21.940 Themen, 147.611 Beiträge

News: Auktionsabbruch mit bösen Folgen

Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer auf Ebay Sachen versteigert, der hofft darauf, einen möglichst hohen Preis zu erzielen, zumindest nicht böse draufzahlen zu müssen. Rechtlich ist es auf jeden Fall so, dass Online-Versteigerungen kein Spaß sind.

Ein Anbieter muss den höchsten Preis, der bei Ende einer Versteigerung erzielt wird akzeptieren. Auch wenn etwas dabei weit unter Wert rübergelassen werden muss. Diese Tatsache hat mal wieder für Missverständnisse gesorgt, es ging vor Gericht, berichtet die Lippische Landeszeitung.

Es ging um einen Wohnwagen des Typs "Weippert 745 Luxus" Baujahr 1993 mit einem gegenwärtigen Wert von 2.000 Euro, den eine Detmolderin in April 2011 bei Ebay zum Startpreis von einem Euro reingestellt hat.

Einen Tag nach Auktionsbeginn überlegte sie es sich anders und beendete die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte allerdings bereits ein Mann von Sachen-Anhalt 56 Euro geboten. Die Verkäuferin wollte den Wohnwagen für dieses Geld aber nicht rausrücken. Sie dachte, dass die Sache durch Abbrechen der Auktion erledigt sei.

Der Höchstbieter reichte daraufhin Klage ein. Das Landgericht Detmold hat jetzt entschieden, dass die Verkäuferin den Wohnwagen für 56 Euro rüberlassen muss. Das Höchstgebot bei einer Versteigerung gilt auch dann, wenn sie vorzeitig abgebrochen wird.

Michael Nickles meint: Das Geraufe vor Gericht hätte sich die ehemalige Wohnwagenbesitzerin natürlich ersparen können, wenn sie einfach die Ebay-Nutzungsbedingungen gelesen hätte. Dort steht drinnen, dass das Höchstgebot bei einer Versteigerung auch bei Beendigung vor Ablauf gilt.

Der Vorfall schürt wieder mal einen alten Diskussionsstoff. Beliebt ist ja der "Geheimtrick", dass jemand einfach einen "Kumpel" in letzter Minute drüber bieten lässt, wenn die Gefahr besteht, dass etwas sonst weit unter Wert ersteigert wird.

Das ist gewiss illegal (wobei ich grad nicht weiß, ob es diesbezüglich ein bestimmtes Gesetz gibt), lässt sich aber vermutlich nicht generell verhindern.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_84526 Olaf19 „Ihr diskutiert ein wenig am eigentlichen Problem vorbei. Der Fehler war doch...“
Optionen

Moin Olaf,

ist schon richtig, was du sagst. Wahrscheinlich hat die Frau nur zum falschen Zeitpunkt Hosenflattern bekommen und hat gemeint, dass sie den Preis, den sie sich in etwa vorgestellt hat, nicht erzielen wird. Vielleicht war das ja ihre erste Auktion bei Ebay, da ist man eben etwas ängstlich. Die Routine bekommt man erst später......

Ebenfalls richtig ist es, wenn du schreibst, dass man als privater Anbieter eigentlich immer seine Artikel für einen € einstellen sollte - allerdings kann man ja auch einen Mindestpreis angeben, den man erzielen möchte. Dann werden eben alle Angebote, welche unter diesem von mir - im Angebot selber nicht sichtbaren - angegebenen Mindestpreis liegen, gleich von der "Ebay-Automatik" abgelehnt. Da können sich die Bieter sozusagen an den von mir erwarteten Mindestpreis "herantasten", ohne dass sie bei einem zu niedrigen Preis nach Abschluss der Auktion das Teil für einen lächerlichen Minibetrag bekommen.

Aber - wie ich weiter oben schon geschrieben habe - man könnte ja auch erstmal so ein Teil bei Ebay-Kleinanzeigen reinstellen. Das ist völlig kostenlos und wenn das Teil dann dort nicht weggeht, dann kann man es immer noch "normal" bei Ebay reinstellen. Und dann würde ich es auch als ganz stinknormale Auktion mit einem Startpreis von einem Euro reinsetzen. Da hat die Erfahrung auch bei mir gezeigt, dass man da die besten Chancen hat, was zu verkaufen - und der Preis hat dann bei mir auch immer noch gestimmt....

Gruß an die Elbe
K.-H.

bei Antwort benachrichtigen