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News: 60 Richtlinien, schwer kapierbar

Verbraucherzentrale mahnt Google wegen neuen Nutzungsbedingungen

Michael Nickles / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Am ersten März hat Google seine Datenschutz- und Nutzungsbedingungen geändert (siehe Datenschutzerklärung). Dabei geht es einerseits um wenig, andererseits um sehr viel.

Wenig, weil Google nicht mehr Daten ausspäht als bisher. Viel, weil Google die gesammelten Daten aus unterschiedlichen Bereichen, seinen Diensten, verknüpft auswertet. Nutzt jemand beispielsweise Googles "soziales" Netzwerk Google+, dann können dort angegebene private Daten mit den Suchanfragen eines Nutzers verknüpft werden.

Google kennt seine Nutzer damit präziser und das ist entscheidend um Werbung effektiver (und teurer) verkaufen zu können. Googles Modernisierung der Spielregeln hat Datenschützer zum Aufschreien gebracht, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht und Google abgemahnt.

Nicht weniger als 23 Klauseln kritisieren die Verbraucherschützer als rechtswidrig. Dem VZBV geht es vor allem um die schwammige Formulierung vieler Klauseln und ungemessene Benachteiligungen der Nutzer. Googles Neufassung bündelt 60 verschiedene Richtlinien, der Text sei gespickt von Begriffen wie "möglicherweise", "gebenenfalls" und "unter Umständen".

Dadurch soll es für Verbraucher zu schwer kapierbar sein, auf was sie sich beim Akzeptieren den Bedingungen eigentlich einlassen. Die Abmahnung wurde bereits am Freitag durchgeführt, Google hat jetzt bis zum 23. März Zeit eine Unterlassungserklärung abzuliefern.

Michael Nickles meint: Wie kapierbar oder unkapierbar die Nutzungsbedingungen sind, ist doch völlig schnuppe. Die Masse der deutschen Internetnutzer wird weiter "googeln" - egal welche Konsequenzen das hat.

Zudem sind es die deutschen Verbraucher doch sowieso gewohnt, dass winzig gedruckte Nutzungsvereinbarungen bei jedem "Mist" kilometerlang und unkapierbar sind. Google verdient auf jeden Fall großes Lob dafür, dass die neuen Nutzungsbedingungen überhaupt so ausgiebig mitgeteilt, darauf hingewiesen wurde.

Denn: der ganze Datenkrempel ist doch ehe schon bei Google, sie hätte ihn auch "einfach so" neu auswerten können.

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dirk42799 Michael Nickles „Verbraucherzentrale mahnt Google wegen neuen Nutzungsbedingungen“
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Die Masse der deutschen Internetnutzer wird weiter "googeln" - egal welche Konsequenzen das hat.
Ich weiß nicht, ob mir da jetzt Wissen fehlt.
Aber wenn ich auf www.google.de gehe, dann haben die erstmal nix außer meiner IP-Adresse und die anschließende Suchanfrage. Meine IP ändert sich - TCom sei Dank - alle 24 Stunden.
Ob derartige Daten Relevanz und Wert haben, kann ich nicht einschätzen, würde spontan auf "kaum" tippen.

Anders sieht´s natürlich aus, wenn ich mich mit Cookies etc. bei Aufruf der Seite automatisch in meinen Google-account einlogge.
Dann kann Google in der Tat "mitlesen". Aber auch bei G. Maps, Earth z.B. muß ich mich nicht einloggen.

Nicht mißverstehen: ich heiße die neuen AGB keineswegs gut. Aber ohne log-in fühle ich mich da weiterhin recht sicher.
Was wiederum m.E. gar nicht geht, ist die Analyse durch Google von an gmail-Konten gesendete E-Mails. Ohne mein Einverständnis werden die Mails gescannt und verschlagwortet.

Demnach hat auch Google ohne direkte Daten von mir durch von mir an gmail-Konten verschickte Mails ein detailliertes Bild.
Quizfrage daher: wenn ich eine Mail mit dem Disclaimer "diese Mail ist vertraulich und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden" verschicke und Google scannt und verschlagwortet diese Mail und sammelt alles in einem auf meinen Namen lautenden Profil, begehen die dann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (spontan denke ich an Verletzung des Briefgeheimnisses (analog))?

Gruß,
Dirk
ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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