Freischalttermin bei Vodafone 29.06.2010 (aber erste Kontaktaufnahme am 05.04.2010).Man sollte doch mindestens 3 Monate vorher schon Kontakt aufnehmen, damit der neue Provider genügend Zeit hat.
Habe am 02.02.2012 gekündigt. Die Antwort: Frist nicht eingehalten, weil der Vertrag schon ab 05.04.2010 gelten würde.
Bei 1&1 ist man da anderer Meinung. Das Vertragsverhältnis würde erst mit dem Freischalttermin beginnen.
Hat da Jemand schon ähnliches erfahren. Wegen der paar Peanuts lohnt sich da doch kein Trara? Ist das aber eigentlich so rechtens?
Die haben da wohl Winkeladvokaten beschäftigt, die sich so etwas austüfteln, und darauf hoffen, dass die Wenigsten das Kleingedruckte lesen?
Im Voraus , danke. Lello
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Der Freischalttermin ist formell gesehen aber nur der Beginn der Dienstleistung, der eigentliche Vertragsabschluss erfolgt zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme. Von daher ist die Auffassung von Vodafone juristisch wohl korrekt. Der Dienstleister muss ja schon vor Beginn der Dienstleistung einiges in die Wege leiten, was bereits einen gültigen Vertrag voraussetzt (z.B. sich auf die Kundenleitung aufschalten zu lassen).
Was 1&1 dazu sagt ist völlig irrelevant, die wollen auch nur einen neuen Vertrag abschliessen - wenn du Pech hast dann halt 2 gleichzeitig...
Ergänzung: Die Aussage oben war eine Info, die ein Bekannter vor 3 Jahren vom Verbraucherschutz zu eben diesem Problem bekommen hat (allerdings ein anderer Provider).