Hat ein Richter des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten fällen müssen.
Es ging darum, wann man wärend der Fahrt telefoniert. Der Beschuldigte stand mit seinem Fahrzeug, mit abgestellten Motor an einer Ampel und gab eine Telefonnummer in sein Handy ein. Da seine Freisprecheinrichtung das Wählen nicht unterstützt, bleibt ihm logischerweise nichts anderes möglich.
Die Polizisten, die als Zeugen geladen waren, waren fest der Überzeugung, er telefoniere bei der Fahrt.
Aber lest einfach mal selbst.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/14/dann-schreibe-ich-im-zweifel-auf/