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Wichtige Info zu den Chipkartenlesern von REINER SCT

Acader / 26 Antworten / Flachansicht Nickles


Hallo Linuxer,

wer Chipkartenleser von REINER SCT benutzt, hat in Zusammenhang mit der Finanzsoftware Moneyplex von Matrica bei debianischen Distributionen mit dem 64-Bit System Probleme den Treiber in die Gänge zu bringen.
Sollte wohl aber auch unter RPM-basierten Distributionen ähnlich sein. Das Problem dabei ist, daß die Reiner-Treiber hier selbst die Kommunikation mit dem pcscd ermöglichen müssen. Jedes Mal aber wenn bei pcscd etwas geändert wird muss auch der Reiner-Treiber dafür angepasst werden. Auch eine Abhilfe mit dem zusätzlichen Paket libpcsclite1-32bit schafft in den meisten Fällen Probleme wegen der Abhänigkeiten.
Da jedoch für Reiner der Teiber Entwickler ********* (Name darf ich nicht nennen) momentan keine Weiteren programmiert, ist der Kunde somit der Gelackmeierte.
Der Software Hersteller Matrica hat jetzt u.A. darauf reagiert und eine neue Software für extra 64-Bit Systeme in Arbeit. Registrierte Kunden von Matrica können sich daher die neue Vorab 64-Bit Version Moneyplex downloaden und mit den angebotenen Treibern auf der Reiner Seite hier schon jetzt installieren.
"Aus rechtlichen Gründen darf ich die Download-Seite für die Software Moneyplex 64-Bit jedoch hier nicht verlinken."
Wem es also betrifft, bitte an die Firma Matrica direkt wenden.
Ich habe diese neue Software unter Debian 6.04, Wheezy, Sid und Aptosid als auch unter Xubuntu 11.10 getestet und nun am Laufen und versichere, es läuft alles einwandfrei.
In der PC/SC-Treiber Schnittstelle wird der Chipkartenleser jetzt somit Out of the box gefunden und man muß nicht mehr manuell herumfrickeln.
Ich wünsche allen Betroffenen viel Erfolg.




MfG Acader







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Acader neanderix „ ... sorry, aber das alles klingt derart nebulös, dass ich die aussagen nicht...“
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Da jedoch für Reiner der Teiber Entwickler ********* (Name darf ich nicht nennen)

Ich ersetzte das Wort darf hier mal durch möchte, weil das auch einen gewissen Grund hat, was hier aber nicht her gehört.

Welche "rechtlichen Gründe" sollen dir verbieten, die Seite zu verlinken?

Einen persönlich zugesprochenen Download von einem Software Hersteller öffentlich im Web ohne Genemigung anzubieten ist sicherlich nicht rechtlich.
Da du ja ebenfalls eine Kaufversion hast brauchst du ja nur den Download bei Matrica anfordern, d.h. aber nur wenn du da auch registriert bist.




MfG Acader




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