Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.
Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.
Meine Meinung: Gut so!
Gruß
K.-H.
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Moin,
leider wird diese Software immer gleich mit illegalen Kopien gleichgesetzt, was rein rechtlich wohl auch zutrifft. Ich persönlich empfinde es allerdings als eine Schweinerei, von meinen legal erworbenen Datenträgern (CD/DVD) nicht mal mehr eine Sicherheitskopie erstellen zu dürfen, wenn ich die CD z.B. im Auto nutzen möchte, was bekanntlich nicht grade förderlich ist (wg. Hitze im Sommer z.B.).
Genauso eine Schweinerei ist es, dass manche Inhalte nicht mehr in Autoradios, oder gar Stand-Alone-DVDs laufen, wenn dort günstigere PC-Laufwerke verbaut sind. Vom eigentlich PC-Laufwerk (DVD) mal abgesehen.
Auf der einen Seite werden z.B. GEMA-Gebühren auf Geräte und Medien erhoben, auf der anderen wird Seite die Nutzung derart stark eingeschränk, dass es nur abschrenkend wirken kann.
Die Einschränkung bei Privatkopien rechtfertigen für mich den Einsatz einer solchen Software.
Gruß
Maybe