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Man darf es wieder....

gelöscht_84526 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.

Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.

Meine Meinung: Gut so!

Gruß
K.-H.

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winnigorny1 gelöscht_23570 „Sehe ich natürlich auch so. Allerdings reicht für mich auch ein Firmenname...“
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Freibrief für munteres verlinken zu verstehen.

Das ist es gewiß nicht, eher ein Freibrief für Abmahner, die sich die Dummies greifen!
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