Ich war heute in der Gegend um Altrip (Waldsee) in so einem Wäldchen spazieren, da fand ich unweit eines Jägerhochstands diesen Kadaver auf dem Boden liegen, mit einer Schnur an einem Baumpfahl festgebunden. Dem Burschen wollte man wohl die Flucht erschweren :P
Aber Spass beiseite, weiss hier zufällig jemand 1. um welches Tier es sich handelt und 2. würde mich noch brennend interessieren, warum die Jäger den dort platziert und angebunden haben.
Das Fell sieht auf den ersten Blick aus wie das eines Wildschweins, könnte aber auch daran liegen, dass es durch Tau oder Hundegeschlabber oder sonstwas nass wurde. Am "Hintern", ist es z.B. ziemlich flauschig und gar nicht borstig. Zumindest gehe ich mal davon aus, dass die Seite, an der die Schnur befestigt wurde, das Hinterteil ist. Der Kadaver hat eine Länge von ca. 70 cm. Sah alles noch ganz frisch aus.
Bisher habe ich, bzgl. des Auslegens des Kadavers, zwei Theorien:
1. Dadurch wurden die Jagdhunde auf die Jagd eingestimmt (Geruch).
2. Die Jagdhunde bekamen am Ende der Jagd den Kadaver als Belohnung.
Nachtrag: Eines der Bilder, ich weiss nicht mehr genau welches, zeigt den Kadaver von der anderen Seite.
http://img233.imageshack.us/img233/333/40707784.jpg
http://img716.imageshack.us/img716/7909/68554562.jpg
http://img515.imageshack.us/img515/4743/39108534.jpg
http://img830.imageshack.us/img830/2721/48490849.jpg
mfg :)
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und nur wer ein Revier pachten kann, hat auch die Jagdberechtigung.
Das stimmt so leider nicht. In etwa so wie in dem Zitat, steht es auch in einem meiner Bücher (Seibt - Grundwisssen Jägerprüfung).
Zitat:
Der Jagdpächter selbst kann - alleine oder mit anderen Jägern - eine Eigenjagd anpachten, wobei unter anderem in der Regel eine Regulierung des Wildschadens mit dem Verpächter ausgehandelt wird. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit sich als Jäger einen Begehungsschein von einem Jagdherrn ausstellen zu lassen, hierdurch ist der Jäger berechtigt im Revier des Jagdherrn die Jagd ausüben. Per Jagderlaubnis kann ein Jäger auch einen Jagdgast in sein Revier einladen,
Quelle:
http://www.jagd.biz/berechtigung_zur_jagd.html
mfg :)
Das stimmt so leider nicht. In etwa so wie in dem Zitat, steht es auch in einem meiner Bücher (Seibt - Grundwisssen Jägerprüfung).
Zitat:
Der Jagdpächter selbst kann - alleine oder mit anderen Jägern - eine Eigenjagd anpachten, wobei unter anderem in der Regel eine Regulierung des Wildschadens mit dem Verpächter ausgehandelt wird. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit sich als Jäger einen Begehungsschein von einem Jagdherrn ausstellen zu lassen, hierdurch ist der Jäger berechtigt im Revier des Jagdherrn die Jagd ausüben. Per Jagderlaubnis kann ein Jäger auch einen Jagdgast in sein Revier einladen,
Quelle:
http://www.jagd.biz/berechtigung_zur_jagd.html
mfg :)