Also ich glaube mein Schwein pfeift! Die von Politikern angestrebten Restriktionen gegen die eigene Bevölkerung nehmen immer abstrusere Formen an:
Golem::
http://www.golem.de/1201/88817.html
Saarbrücker Zeitung:
http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/berliner_buero/art182516,4119433#.TwquQqXmnmQ
Anscheinend will die CSU ein ähnliches Schicksal erleiden wie die FDP. Oder wiegt sich Ramsauer durch die prognostizierte Überzahl der "Alten" (geburtenschwache Jahrgänge) in Sicherheit?
Und wie passt Ramsauers Bestreben mit diesen Meldungen zusammen??
2005:
http://www.stern.de/auto/service/unfall-statistik-zahl-der-verkehrstoten-auf-neuen-tiefstand-gesunken-536944.html
2007:
http://www.focus.de/auto/autoaktuell/unfallstatistik_aid_54847.html
2009:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,637961,00.html
Zwar gab es wohl im ersten Halbjahr 2011 wieder mehr Verkehrstote, aber wenn man diesem Artikel Glauben schenkt, ist 1. der "Trend nach unten weiterhin ungebrochen" und 2. steht da als Ursache NICHTS von Handy- und/oder iPod-Nutzern!
Also manchmal...
mfg :)
Off Topic 20.358 Themen, 225.993 Beiträge
Die Benutzung von MP3-Playern u. dgl. im öffentlichen Verkehrsraum ist auch jetzt schon verboten. Man verstößt damit mindestens gegen die §§ 1 und 33 der StVO, möglicherweise auch gegen andere Gesetze.
Wenn dem so wäre, würde Ramsauer wohl kaum eine neue Gesetzesgrundlage für ein Verbot schaffen wollen.
Also wenn du daraus ein Verbot für MP3-Playern ableitest, dann stellt z.B. auch jede Frau mit kurzem Rock eine Gefahr für den öffentlichen Strassenverkehr dar, usw., usw.. Nene, so eng gefasst darf man das nicht verstehen und wurde ja auch bisher nie so gehandhabt.
§1 STVO
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 33
Verkehrsbeeinträchtigungen
(1) Verboten ist
1. der Betrieb von Lautsprechern,
2. das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße,
3. außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton,
wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch durch innerörtliche Werbung und Propaganda darf der Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften nicht in solcher Weise gestört werden.
(2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.
(3) Ausgenommen von den Verboten des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 und des Absatzes 2 Satz 2 sind in der Hinweisbeschilderung für Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen und für Autohöfe Hinweise auf Dienstleistungen, die unmittelbar den Belangen der Verkehrsteilnehmer auf den Bundesautobahnen dienen.
Ich war im vergangenen Jahr Zeuge eines tödlichen Unfalls einer Fußgängerin, die die herannahende Straßenbahn nicht gehört hat.
Meine Güte, es kommen so viele Menschen auf unterschiedlichste Art und Weise ums Leben. Wenn man alles damit Verbundene verbieten wollte...
Wieviele Autofahrer töten jedes Jahr durch fahrlässiges Verhalten andere Verkehrsteilnehmer? Sollten wir da nicht mal über ein generelles KFZ-Verbot nachdenken?!
Und erst die ganzen Wirtschaftskriege... ;)
mfg :)
Wenn dem so wäre, würde Ramsauer wohl kaum eine neue Gesetzesgrundlage für ein Verbot schaffen wollen.
Also wenn du daraus ein Verbot für MP3-Playern ableitest, dann stellt z.B. auch jede Frau mit kurzem Rock eine Gefahr für den öffentlichen Strassenverkehr dar, usw., usw.. Nene, so eng gefasst darf man das nicht verstehen und wurde ja auch bisher nie so gehandhabt.
§1 STVO
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 33
Verkehrsbeeinträchtigungen
(1) Verboten ist
1. der Betrieb von Lautsprechern,
2. das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße,
3. außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton,
wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch durch innerörtliche Werbung und Propaganda darf der Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften nicht in solcher Weise gestört werden.
(2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.
(3) Ausgenommen von den Verboten des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 und des Absatzes 2 Satz 2 sind in der Hinweisbeschilderung für Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen und für Autohöfe Hinweise auf Dienstleistungen, die unmittelbar den Belangen der Verkehrsteilnehmer auf den Bundesautobahnen dienen.
Ich war im vergangenen Jahr Zeuge eines tödlichen Unfalls einer Fußgängerin, die die herannahende Straßenbahn nicht gehört hat.
Meine Güte, es kommen so viele Menschen auf unterschiedlichste Art und Weise ums Leben. Wenn man alles damit Verbundene verbieten wollte...
Wieviele Autofahrer töten jedes Jahr durch fahrlässiges Verhalten andere Verkehrsteilnehmer? Sollten wir da nicht mal über ein generelles KFZ-Verbot nachdenken?!
Und erst die ganzen Wirtschaftskriege... ;)
mfg :)