Es ergab sich in meinem "Dunstkreis" eine Frage, die nicht schlüssig beantwortet werden konnte.
Ich habe als Premium- Mitglied die Möglichkeit, bilder auf die Nickles- datenbank zu legen.
Das Nickles diese nutzen kann, habe ich mit meiner Teilnahme hier bestätigt und erlaubt.
Aber wem "gehören" diese Bilder nun, wer hat die Verfügungsgewalt?
Ist es ein Unterschied, ob ich ein solches, von mir erzeugtes und hochgeladenes Bild mit der Adresse von meiner Webspace verlinke oder mit der von Nickles?
Natürlich keine Rechtsberatung, Eure Meinung - nur mal aus Interesse.
Denn immerhin gab es anderswo schon Gezänk (teures Gezänk) wegen einer fotografierten Tomate oder Möhre.
Jürgen
Kritik und Fragen an Nickles 2.717 Themen, 23.105 Beiträge
Wie gesagt - nach deutschem Recht sind Urheberrechte nicht übertragbar.
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=7
Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG) sind übetragbar. Vermutlich ist bei FB sowas gemeint.