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SirHenrythe3rd luttyy „Gut gemacht von dem Gericht...“
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Kann ich schwer beurteilen ob das "gut" gemacht wurde von dem Gericht.

Manch ein Hardliner wird das anders sehen und auf die vollen acht Jahre Freiheitsentzug plädieren, die auch von der Staatsanwaltschaft gefordert wurden.

Gemässigte Zeitgenossen werden darauf hinweisen das Haftstrafen, mitunter in drakonischen Dimensionen, hier, wie auch in anderen Ländern (Musterbeispiel: USA), nicht abschreckend wirken.
Wenn es hoch kommt noch auf die Betroffenen, respektive Verurteilten.
Unbeteiligte werden weiter, oft alkoholinduziert, ausrasten, ohne Präzedensfälle dabei im Kopf zu haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mal sehen ob die Verteidigung der Angeklagten in die Revision gehen wird, die Staatsanwaltschaft wird es höchst wahrscheinlich, weil ein Strafmaß 50% unter den geforderten Sanktionen (4 Jahre statt besagter 8 Jahre) diese schon nahezu kategorisch macht.

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So isses! presla