....dann steht dem Kunden nach einem neuen Urteil ein außerordentliches Kündigungsrecht zu! So urteilte zumindest das Amtsgericht in Fürth (AZ: 340 C 3088/08)..
Hier gibt es einen Bericht: Klick.
Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt. Meine Meinung dazu: Das wurde auch langsam mal Zeit, dass so ein Urteil gesprochen wurde!
Gruß
K.-H.
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Richtig, man sollte das einklagen für das man bezahlt!
Man tankt ja auch nicht "bis zu" 50 Liter Sprit für 75€.