....dann steht dem Kunden nach einem neuen Urteil ein außerordentliches Kündigungsrecht zu! So urteilte zumindest das Amtsgericht in Fürth (AZ: 340 C 3088/08)..
Hier gibt es einen Bericht: Klick.
Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt. Meine Meinung dazu: Das wurde auch langsam mal Zeit, dass so ein Urteil gesprochen wurde!
Gruß
K.-H.
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Richtig, man sollte das einklagen für das man bezahlt!
Man tankt ja auch nicht "bis zu" 50 Liter Sprit für 75€.
das ist ja erstmals ein gerechtes Urteil. Aber bis das Algemeingut wird muß man sich bis zum BGH durchklagen und das ist ist ohne Rechtsschutzvers. (wenn die überhaupt mitmacht) teuer.
fbe