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News: Nach vielen Jahren...

GEMA und Bitkom einigen sich bei Musikgebühren

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den langwierigen Verhandlungen mit der GEMA ist es laut Bericht des Bitkom jetzt zu einer Einigung gekommen. Jahre lang wurde diskutiert, wie eine angemessene Vergütung bei Online-Musik-Downloads aussehen kann.

Jetzt ist alles mit einem Vertrag gedeckelt, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt. Internet-Musikportale müssen pro Musikstück zwischen 6 und 9 Cent an die GEMA abtreten. Für seine Mitgliedsunternehmen konnte der Bitkom noch einen Rabatt rausschlagen, dessen Höhe nicht genannt wird.

Gewisse Vorteile sollen sich durch die neue Situation auch für die Verbraucher ergeben. Bislang waren in Download-Shops nur maximal 30 Sekunden lange Hörproben eines Titels gestattet, jetzt sind bis zu 90 Sekunden zulässig.

Geeinigt hat man sich laut Bericht des Bitkom auch über die Lizenzierung von Urheberrechten bei Streaming-Angeboten. Also Dienste, bei denen Musik direkt übers Internet abgespielt wird. Im Deutschland soll es ähnliche Lizenzierungsbedingungen wie bei ausländischen Diensten geben.

Der Bitkom geht davon aus, dass es dadurch künftig mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen man zu einem monatlichen Flatrate-Tarif alles hören kann. Schließlich bleibt die Feststellung, dass es bei der aktuellen Einigung nur um Musik direkt ging.

Durch Werbung finanzierte Musikdienste und Musikvideos sind im Vertrag noch nicht berücksichtigt. Über Online-Videoangebote wird ebenfalls noch verhandelt.

Michael Nickles meint: Ein Etappensieg also, die Verhandlungen gehen weiter. Die Einigung bezüglich Musik kommt spät, aber die Vertragspartner scheinen mit dem Ergebnis sehr zufrieden zu sein.

Das einzige sinnvolle "Zukunftsmodell" sind aus meiner Sicht die "Flatrate-Abos" - monatlich so viel hören (sehen) wie man will. Und: die Daten bitte jeweils einfach "live" aus der Cloud geliefert kriegen.

Es ist doch idiotisch zu Hause, immer mehr Datenträger anzuhäufen (Rohlinge, Platten, Speichermedien), sich um "Backups" kümmern zu müssen.

Olaf19 chrissv2 „Du machst dir das aber auch recht einfach. Die GEMA ist ja nun nicht nur bei...“
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Einem kleinen Künstler kann ich nur empfehlen, gar nicht erst in die GEMA einzutreten. Ein sog. "Aufkommen" aus Tantiemen erhält man erst, wenn die eigenen Musiktitel in einem größeren Umfang gespielt werden, z.B. bei öffentlich-rechtlichen oder großen Privatsendern. Kleine Lokalsender zahlen nur eine Pauschale, da können die einen Künstler "pushen" so viel sie wollen, er wird keinen Cent Tantieme daran verdienen.

Wer einmal Mitglied ist, kommt erst nach 3, 6, 9,... etc. Jahren wieder aus der GEMA raus, offiziell zumindest.

Nur, das alles war ja nicht die Frage. Wenn mir ein Musikstück "gehört", weil ich der Autor bin, dann liegt die Entscheidung doch bei mir, ob das bei YouTube gezeigt werden darf oder nicht.

CU
Olaf