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News: Nach vielen Jahren...

GEMA und Bitkom einigen sich bei Musikgebühren

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den langwierigen Verhandlungen mit der GEMA ist es laut Bericht des Bitkom jetzt zu einer Einigung gekommen. Jahre lang wurde diskutiert, wie eine angemessene Vergütung bei Online-Musik-Downloads aussehen kann.

Jetzt ist alles mit einem Vertrag gedeckelt, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt. Internet-Musikportale müssen pro Musikstück zwischen 6 und 9 Cent an die GEMA abtreten. Für seine Mitgliedsunternehmen konnte der Bitkom noch einen Rabatt rausschlagen, dessen Höhe nicht genannt wird.

Gewisse Vorteile sollen sich durch die neue Situation auch für die Verbraucher ergeben. Bislang waren in Download-Shops nur maximal 30 Sekunden lange Hörproben eines Titels gestattet, jetzt sind bis zu 90 Sekunden zulässig.

Geeinigt hat man sich laut Bericht des Bitkom auch über die Lizenzierung von Urheberrechten bei Streaming-Angeboten. Also Dienste, bei denen Musik direkt übers Internet abgespielt wird. Im Deutschland soll es ähnliche Lizenzierungsbedingungen wie bei ausländischen Diensten geben.

Der Bitkom geht davon aus, dass es dadurch künftig mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen man zu einem monatlichen Flatrate-Tarif alles hören kann. Schließlich bleibt die Feststellung, dass es bei der aktuellen Einigung nur um Musik direkt ging.

Durch Werbung finanzierte Musikdienste und Musikvideos sind im Vertrag noch nicht berücksichtigt. Über Online-Videoangebote wird ebenfalls noch verhandelt.

Michael Nickles meint: Ein Etappensieg also, die Verhandlungen gehen weiter. Die Einigung bezüglich Musik kommt spät, aber die Vertragspartner scheinen mit dem Ergebnis sehr zufrieden zu sein.

Das einzige sinnvolle "Zukunftsmodell" sind aus meiner Sicht die "Flatrate-Abos" - monatlich so viel hören (sehen) wie man will. Und: die Daten bitte jeweils einfach "live" aus der Cloud geliefert kriegen.

Es ist doch idiotisch zu Hause, immer mehr Datenträger anzuhäufen (Rohlinge, Platten, Speichermedien), sich um "Backups" kümmern zu müssen.

Olaf19 torsten40 „Die GEMA veranlasst es, Punkt. Und wer will schon 99 , wenn man 100 haben kann....“
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Die GEMA veranlasst genau gar nichts. Es ist doch die Entscheidung des Rechteinhabers und nicht der GEMA, welche seiner Werke er auf YouTube sehen möchte und welche nicht. Ich halte diese YouTube-Fehlermeldung für reine Volksverdummung.

Aber egal, ich will jetzt nicht auch noch anfangen, Erbsen zu zählen ;-) HIer das Allheilmittel dagegen: http://unblockyoutube.co.uk - dort einfach die Original-URL reinkopieren und fertig.

CU
Olaf