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Plagiatoren und deutsches Recht (Guttenberg)

violetta7388 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

stellen wir uns einmal vor, w i r wären strafrechtlich auffällig geworden, bräuchten uns aber keine Sorgen zu machen, da wir ja genug peanuts (= Knete) in der Portokasse hätten. Nach unserem Betrug rufen wir flugs die Staatsanwaltschaft Hof an, erwähnen in einem Nebensatz kurz die Portokasse und erreichen auf diese Weise die Nichtaufnahme unseres Strafverfahrens. Nach Zahlung einer vereinbarten Geldspende wären wir trotz Rechtsbruchs weder vorbestraft und sind frei von jeder Verurteilung. Unsere kleinen Lackkratzer polieren wir später weg.

Ob so etwas in unserem Rechtsstaat denkbar und möglich wäre?

Hier der Lösungslink:
http://nachrichten.t-online.de/plagiatsaffaere-ermittlungen-gegen-guttenberg-eingestellt/id_51704128/index

MfG.
violetta

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violetta7388 Borlander „53 der T-Online Leser sind auch noch so dumm und wollen den Kerl wieder haben :- “
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Hallo Forum,

Betrüger haben in öffentlichen Ämtern nichts zu suchen und das gilt erst recht für unsere Volksvertreter, die lieben Politiker.

MfG.
violetta

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