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Plagiatoren und deutsches Recht (Guttenberg)

violetta7388 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

stellen wir uns einmal vor, w i r wären strafrechtlich auffällig geworden, bräuchten uns aber keine Sorgen zu machen, da wir ja genug peanuts (= Knete) in der Portokasse hätten. Nach unserem Betrug rufen wir flugs die Staatsanwaltschaft Hof an, erwähnen in einem Nebensatz kurz die Portokasse und erreichen auf diese Weise die Nichtaufnahme unseres Strafverfahrens. Nach Zahlung einer vereinbarten Geldspende wären wir trotz Rechtsbruchs weder vorbestraft und sind frei von jeder Verurteilung. Unsere kleinen Lackkratzer polieren wir später weg.

Ob so etwas in unserem Rechtsstaat denkbar und möglich wäre?

Hier der Lösungslink:
http://nachrichten.t-online.de/plagiatsaffaere-ermittlungen-gegen-guttenberg-eingestellt/id_51704128/index

MfG.
violetta

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gelöscht_300542 violetta7388 „Plagiatoren und deutsches Recht (Guttenberg)“
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Ich befürchte, wir werden diesen "........."- Kerl bald wieder auf der politischen Bühne erleben dürfen :(

Und 2017 wird der vermutlich noch Kanzler!

mfg :)

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