Laut Tagesschau gibt es 100 V Leute in der NPD:
http://www.tagesschau.de/inland/reaktionenrechtsterror116.html
also ist doch klar warum die die NPD nicht auflösen können, die V Leute müssen doch beschäftigt sein und ohne V Leute gäb es keine NPD mehr ;- )
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Schöner Link, Danke! Die ganze Geschichte stinkt doch zum Himmel! Ist mein ... saheinknabeinroesleinstehn
Bin mal gespannt wann sie das Mädel finden..... in der Zelle erhängt .... ... saheinknabeinroesleinstehn
fändest du dann, dass die NPD trotzdem verboten gehört oder nicht? Wieder ... saheinknabeinroesleinstehn
Diese Antwort verwundert mich etwas
Das erstaunt nun wiederum mich.
Wenn man nach dem Verbot einer Partei ruft, sollte man handfeste und beweisbare Argumente vorlegen können.
Nach diesen fragte ich. Und nur nach diesen, denn die Meinung eines "jueki" wird vom Bundesverfassungsgericht mit absoluter Sicherheit nicht einmal wahrgenommen und ist deshalb irrelevant.
Wenn man also das Verbot einer Partei fordert, genügt es nicht, Meinungen zu vertreten.
Denn Meinungen sind problemlos manipulierbar.
Man sollte also konkrete Fakten vorlegen.
Da die Unschuldsvermutung nicht nur bei Prügelhelden, Mördern und Vergewaltigern zutrifft, sondern auch für zum Verbot einer Partei führenden Straftaten oder deutlich fixierten Absichtserklärungen, muß ich konkret fragen:
Welche terroristischen Straftaten wurden von einem Deutschen Gericht rechtswirksam der NPD zugeordnet?
Wenn diese Frage geklärt ist, kann man über persönliche Meinungen sprechen.
Ich habe mich infolge der in diesem Forum (und in anderen) publizierten Meinung konkret mit dem Parteiprogramm der NPD befaßt.
Ich konnte keine einzige Formulierung finden, die zum Terrorismus oder ganz allgemein zur Gewalt aufruft.
Jürgen
Das erstaunt nun wiederum mich.
Wenn man nach dem Verbot einer Partei ruft, sollte man handfeste und beweisbare Argumente vorlegen können.
Nach diesen fragte ich. Und nur nach diesen, denn die Meinung eines "jueki" wird vom Bundesverfassungsgericht mit absoluter Sicherheit nicht einmal wahrgenommen und ist deshalb irrelevant.
Wenn man also das Verbot einer Partei fordert, genügt es nicht, Meinungen zu vertreten.
Denn Meinungen sind problemlos manipulierbar.
Man sollte also konkrete Fakten vorlegen.
Da die Unschuldsvermutung nicht nur bei Prügelhelden, Mördern und Vergewaltigern zutrifft, sondern auch für zum Verbot einer Partei führenden Straftaten oder deutlich fixierten Absichtserklärungen, muß ich konkret fragen:
Welche terroristischen Straftaten wurden von einem Deutschen Gericht rechtswirksam der NPD zugeordnet?
Wenn diese Frage geklärt ist, kann man über persönliche Meinungen sprechen.
Ich habe mich infolge der in diesem Forum (und in anderen) publizierten Meinung konkret mit dem Parteiprogramm der NPD befaßt.
Ich konnte keine einzige Formulierung finden, die zum Terrorismus oder ganz allgemein zur Gewalt aufruft.
Jürgen