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jueki gelöscht_300542 „ Diese Antwort verwundert mich etwas. Dachte ich doch, wir seien mehr oder...“
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Diese Antwort verwundert mich etwas
Das erstaunt nun wiederum mich.
Wenn man nach dem Verbot einer Partei ruft, sollte man handfeste und beweisbare Argumente vorlegen können.
Nach diesen fragte ich. Und nur nach diesen, denn die Meinung eines "jueki" wird vom Bundesverfassungsgericht mit absoluter Sicherheit nicht einmal wahrgenommen und ist deshalb irrelevant.
Wenn man also das Verbot einer Partei fordert, genügt es nicht, Meinungen zu vertreten.
Denn Meinungen sind problemlos manipulierbar.
Man sollte also konkrete Fakten vorlegen.
Da die Unschuldsvermutung nicht nur bei Prügelhelden, Mördern und Vergewaltigern zutrifft, sondern auch für zum Verbot einer Partei führenden Straftaten oder deutlich fixierten Absichtserklärungen, muß ich konkret fragen:
Welche terroristischen Straftaten wurden von einem Deutschen Gericht rechtswirksam der NPD zugeordnet?
Wenn diese Frage geklärt ist, kann man über persönliche Meinungen sprechen.

Ich habe mich infolge der in diesem Forum (und in anderen) publizierten Meinung konkret mit dem Parteiprogramm der NPD befaßt.
Ich konnte keine einzige Formulierung finden, die zum Terrorismus oder ganz allgemein zur Gewalt aufruft.

Jürgen
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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