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gelöscht_300542 jueki „ Meine Meinung ist nicht gerichtsrelevant. Und in diesem Zusammenhang vollkommen...“
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Hingegen zeigt Deine Fragestellung, voenix, das Du das Gespräch von einer konkreten und sachlichen Frage auf ein persönliches Niveau ziehen willst.

Diese Antwort verwundert mich etwas. Dachte ich doch, wir seien mehr oder weniger alle hier um persönliche Meinungen und Ansichten auszutauschen, die nun mal naturgemäß "persönlich" sind, bzw. sein sollten.

Hier mal meine konkrete und persönliche Meinung zum NPD-Verbot:

Wenn nachgewiesen würde, dass die NPD als Partei grundgesetzfeindliche (Eine gültige neue Verfassung haben wir leider noch keine!) Ziele verfolgt, müsste sie natürlich verboten werden. Dass vereinzelte Partei-Mitglieder oder auch NPD-Funktionäre hin und wieder grenzwertige Äusserungen kund tun reicht meines Erachtens für ein Parteiverbot nicht aus.

Anders sieht es da bei den Politikern der etablierten Parteien aus, die alle mehr oder weniger Deutschland als Nationalstaat abschaffen wollen, zugunsten eines EU-Vielvölkerstaats, was eindeutig grundgesetzwidrig ist und den Tatbestand des Hochverrats erfüllt. In diesem Zusammenhang könnte man beinahe die Streichung des Art. 102 des GG bedauern ;)

Will sagen, grundgesetzfeindliche Ziele müßten strengstens verfolgt werden. Darin involvierte Politiker sollten streng bestraft werden. Und eine Partei mit einem grundgesetzfeindlichen Parteiprogramm gehört selbstredend verboten.

mfg :)


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