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§33 Abs. 1 BDSG als Druckmittel...???

Alibaba / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch !
Ich habe gerade die zweifelhafte Ehre, einem guten Bekannten aus der Patsche zu helfen. Er hat sich am Telefon das "kostenlose" Glücksmagazin "Sophie" (unter Google zigfach mit Prädikat Abzocke bedacht) aufquatschen lassen und sieht sich derzeit mit einer bereits ganz gut aufgeblasenen Forderung des Inkassobüros "Debitas" konfrontiert. Gut, ein alter Hut, aber wozu ich Euch gerne befragen möchte, ist der Nachsatz "Hiermit informieren wir Sie gem. § s.o., dass wir Daten über Sie gespeichert haben.

Das kommt mir so vor, als wäre diese scheinheilige gesetzliche Info eins der Mittel, um Druck auf die Opfer auszuüben, etwa so, als wird man mit Dreck beworfen und kann sich (erstmal) nicht dagegen wehren. Denn gespeichert hat man sicher nur, dass mein Bekannter ein Schuldenbuckel sei. Und bis man das irgendwann wieder löschen lassen kann, ist es ja sich schon fleissig verbreitet worden, ganz abgesehen von der Lizenz zum Datenverkauf. Soweit meine Annahme.

Kann ich verlangen, dass die das unterlassen ? Und zwar möglichst jetzt und nicht erst irgendwann. Und falls ich das verlangen kann, mit wem muss ich drohen: Datenschützer, Verbraucherschutz oder Aufsichtsbehörde ?

Sch...ssabzockertruppe !!!

Gruss

Alibaba

Alibaba out-freyn „Ich verstehe Deine Argumentation nicht. Unternehmen A hat eine Forderung gegen...“
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Grüsse Euch Alle !

Die Überschrift "...als Druckmittel..??" war ja auch als Frage definiert. Die Mitteilung stand direkt im Anschluss an das ganze Gefüge, das Ihnen als Beweismittel vorliegen soll (tel. Aufzeichnung, ang. Nachweis über zugesandte Auftragsbestätigung mit AGB und Widerrufsbelehrung, von der mein Bekannter nichts weiss. Der ganze Schmonzes halt.

Ehrlich gesagt, ich würde mich an deren Stelle schämen. Dieses sog. "Glücksmagazin" (Beschreibungen und so zu Gewinnspielen) ist dermassen erbärmlich zusammengestellt. Sollte einem Ganoven eher peinlich sein, dieses traurige Machwerk.

Naja, wir werden sehen. Bin jedenfalls erstmal etwas beruhigter, dass man nicht schon im Vorfeld abgestempelt werden darf. Vielleicht kommt ja nochmal ein Hinweis auf evtl. Folgen bei Nichtzahlung oder andere böse Briefe, aber generell beginnt jetzt das Abwarten, ob Mahnbescheid oder nicht.

Ich danke Euch jedenfalls für die Anregungen und Infos, drückt mir (uns) die Daumen.

Gruss

Alibaba