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§33 Abs. 1 BDSG als Druckmittel...???

Alibaba / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch !
Ich habe gerade die zweifelhafte Ehre, einem guten Bekannten aus der Patsche zu helfen. Er hat sich am Telefon das "kostenlose" Glücksmagazin "Sophie" (unter Google zigfach mit Prädikat Abzocke bedacht) aufquatschen lassen und sieht sich derzeit mit einer bereits ganz gut aufgeblasenen Forderung des Inkassobüros "Debitas" konfrontiert. Gut, ein alter Hut, aber wozu ich Euch gerne befragen möchte, ist der Nachsatz "Hiermit informieren wir Sie gem. § s.o., dass wir Daten über Sie gespeichert haben.

Das kommt mir so vor, als wäre diese scheinheilige gesetzliche Info eins der Mittel, um Druck auf die Opfer auszuüben, etwa so, als wird man mit Dreck beworfen und kann sich (erstmal) nicht dagegen wehren. Denn gespeichert hat man sicher nur, dass mein Bekannter ein Schuldenbuckel sei. Und bis man das irgendwann wieder löschen lassen kann, ist es ja sich schon fleissig verbreitet worden, ganz abgesehen von der Lizenz zum Datenverkauf. Soweit meine Annahme.

Kann ich verlangen, dass die das unterlassen ? Und zwar möglichst jetzt und nicht erst irgendwann. Und falls ich das verlangen kann, mit wem muss ich drohen: Datenschützer, Verbraucherschutz oder Aufsichtsbehörde ?

Sch...ssabzockertruppe !!!

Gruss

Alibaba

peterson Alibaba „Servus ! Soll also heissen, dass die nur bei sich die Daten über diesen Fall...“
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Generell kann ein Inkassobüro nichts in die Schufa eintragen lassen, das können nur Unternehmen, die mit der Schufa zusammenarbeiten.

Rate Deinem Bekannten, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu erstatten.
Das wird doch in jeder Akte-Sendung von SAT.1 von Rechtsanwälten und Verbraucherschützern geraten.