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Crazy Eye Bernds1 „Hallo Crazy, das Unschuldige in die Mühlen der Justitz geraten ist nicht neu....“
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Wenn die Polizei im PC fündig wurde, wird ein Hausbesuch vom Richter angeordnet und die Beweise werden beschlagnahmt.

und dann müssen sie beweisen das die beweise vorher da waren, was ein Verteidiger sicher leugnen wird.

Zudem wieso konnten sie die Ausdurchsuchung nicht schon machen als der trojaner eingesetzt wurde? Wenn das eh die einzigste Grundlage ist, und selbst für den trojaner ein hinreichender Anfangsverdacht da sein sollte.
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