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winnigorny1 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

ich hoffe, ich bin hier richtig damit. - Herr Zuckerberg holt offensichtlich zum nächsten Schlag aus:

http://computer.t-online.de/facebook-zuckerberg-kuendigt-auf-f8-dramatischen-umbruch-an/id_50023674/index

By the way: Was war übrigens mit Nickles.de los? Fast drei Tage konnte mein Rechner keine Verbindung zu nickles aufbauen; dachte schon, das läge an meinen Sicherheitseinstellungen.....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Recht hast du, Iron! winnigorny1
dirk42799 olliver1977 „ Sehe ich genauso. Was ich allerdings noch wesendlich bedenklicher finde, ist...“
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Wenn dann ein Bewerber, bedenkliche Sachen gepostet hat oder Bilder hochgeladen hat, die ihn z.B. beim Kiffen zeigen, ist das natürlich ein Ausschlussargument für den Arbeitgeber.

100% ack.

Beispiel aus der Praxis:
in meinem Unternehmen (Finanzbereich) gibt´s einen Azubi, der als solcher zunächst eingestellt worden ist.
Dann "entdeckte" er mich bei XING, dort sah ich ein weitere Online-Profil von ihm (eigene Homepage) und sah mich dort um - und fiel hinten über:
zum einen bewarb er dort Mobilfunktarife als Vermittler (nicht-genehmigte Nebentätigkeit), propagierte sich als Finanzberater (eine Art Darlehens-Vergleich) sowie guten Poker-Spieler (Bank - Glücksspiel... keine gute Kombi). Die Videos von Malle hab ich mir dann nicht mehr angeschaut und den Guten mal höflich informiert.

Im Ergebnis ist der Azubi in der Personalabteilung mittlerweile bekannt wie ein bunter Hund, obige Eskapaden finden ihre Berücksichtigung bei der Übernahme nach der Ausbildung. :-/

D.
ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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