So wie es aussieht muss ich einem Zahnarzt, der sich weigert eine Gewährleistungsarbeit auszuführen, einen Mahnbescheid schicken damit er die Kosten eines anderen Zahnarztes für die Fehlerbeseitigung übernimmt. Ein Gutachten der Krankenkasse über fehlerhafte Arbeit liegt vor.
Im Netz gibt es Online Mahnbescheide funktioniert so etwas oder ist das ein Abzockmodell? Kennt sich da jemand aus?
fbe
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Schon nach der sehr dürftigen Kurzbeschreibung dieser Fallkonstellation ist ziemlich offensichtlich, dass ein Mahnbescheid (und dazu noch ein Online-MB) hier mit Sicherheit der falsche Weg ist. Wird eine Gewährleistungsarbeit geschuldet, so handelt es sich gerade nicht -jedenfalls nicht unmittelbar- um eine Zahlungsklage, die in der vereinfachten Form des Mahnbescheides eingereicht werden kann. Und die Beschreibung schreit ja geradezu danach, dass der Beklagte (jener Zahnarzt) Widerspruch gegen den MB einlegen würde. Und dann muss ohnehin eine Klageschrift verfasst, eine Begründung en detail geliefert werden. Sie sollten sich also sinnvollerweise hier an einen Anwalt (oder ersatzweise bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen -Bedürftigkeit ... HartzIV- an die öffentliche Rechtsberatung, meist beim Amtsgericht) wenden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so wird diese -bei einigermaßen gegebener Aussicht auf Erfolg- Deckung (für die Kosten) zusagen. Sind Sie einkommenslos bzw haben nur ein geringes Einkommen (z.B. HartzIV ...), so besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe (den Antrag hierzu stellt auch der Anwalt zugleich mit der Klageinreichung).
Würde der Prozess gewonnen werden, so hat dann die unterliegende Partei auch sämtliche Kosten des Klägers zu zahlen. Sollte die Klage jedoch von vornherein aussichtslos sein, was der Anwalt entschieden besser beurteilen kann als Sie, so wird Ihnen diese Einschätzung ganz gewiss eine erhebliche Menge Geld ersparen.
Ansonsten taucht hier in diesem Thread ziemlich viel Falsches auf (z.B. Wenn es zu einem zivilrechtlichenVerfahren kommt, man auf 50% der Gerichtskosten sitzen bleibt, egal wie das Verfahren ausgeht? (Ist nur im Rahmen eines geschlossenen Vergleichs denkbar) oder Hat der Verlierer kein Geld, dann zahlt der Gewinner. (Richtig ist, dass "der Gewinner" (nur) zunächst die Gerichts- bzw. Anwaltskosten zahlen muss, es sei denn, er hat eine Rechtsschutzversicherung -s.o.-. er hat als "Gewinner" jedoch einen Titel, ein Urteil in der Hand, aus dem er 30 Jahre lang vollstrecken kann. So aussichtslos muss also die Situation nicht sein.) oder
Die Anwaltskosten werden imho nicht übernommen, falls aber noch ein Schadensersatz prozess ansteht, läßt er aber vermutlich sich übereden es auf unkosten Basis zu machen, und da ja schon der weg des Mahnverfahrens eingeschlagen ist die chanche hoch auch später einen Anwalt zu benötigen - sorry, da hab ich Verständnisprobleme, da sollte @fbe wirklich erst mal einen verstehbaren Text posten. Darüberhinaus möchte ich den Anwalt sehen, der sich überreden lässt, "es auf Unkostenbasis zu machen".
Somit also: Lassen Sie die Finger vom Online-MB und gehen Sie zu einem Anwalt.
mfG jo4jo