So wie es aussieht muss ich einem Zahnarzt, der sich weigert eine Gewährleistungsarbeit auszuführen, einen Mahnbescheid schicken damit er die Kosten eines anderen Zahnarztes für die Fehlerbeseitigung übernimmt. Ein Gutachten der Krankenkasse über fehlerhafte Arbeit liegt vor.
Im Netz gibt es Online Mahnbescheide funktioniert so etwas oder ist das ein Abzockmodell? Kennt sich da jemand aus?
fbe
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Warum nimmst Du keinen Anwalt?
Die Kosten bezahlt der Zahnarzt später auch.
Ist es nicht so: Wenn es zu einem zivilrechtlichenVerfahren kommt, man auf 50% der Gerichtskosten sitzen bleibt, egal wie das Verfahren ausgeht?
Ich meine mal so etwas gelesen zu haben.
fbe
Nein.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, dann muss man ihn eigentlich selbst bezahlen.
Nun wird aber ein vernünftiger Anwalt kein Geld im voraus nehmen, zumindest nicht meine.
Nun schreibt der Anwalt einen Brief an den Gegner mit den entsprechenden Forderungen und legt nun auch seine Kostennote bei.
Erkennt der Gegner die Forderungen an, dann erkennt er auch die Kostennote und muss das bezahlen.
Erkennt er es nicht an, dann geht die Sache vor Gericht.
Und hier gibt es nun wieder zwei Möglichkeiten:
1. Lässt man sich auf einen Vergleich ein, dann werden die kompletten auch entsprechend aufgeteilt.
2. Bekommt man ein Urteil, dann zahlt der alles, der verliert. Ausnahme: Hat der Verlierer kein Geld, dann zahlt der Gewinner. Das Gericht bekommt immer das Geld und der eigene Anwalt auch.
Zunächst übernimmt die Anwaltskosten seine Rechtsschutzversicherung.
Nein.
1. Weißt Du, ob er eine hat?
2. Die übernehmen nicht die Kosten, sondern geben vorerst eine Deckungszusage. Das musst Du nicht mit dem Euro-Rettungsschirm verwechseln.
Ich bin halt vom Normalfall ausgegangen, dass jeder eine KFZ/Privathaftpflicht/Hausrat/Privatrechtsschutzversicherung hat.
Nach meiner Kenntnis übernimmt die die Anwaltskosten und darum gings doch wohl primär.
Sorry, ich habe die Berufsunfähigkeitsvers. vergessen, nich nur m.E. ebenfalls unverzichtbar.
Bei Privathaftpflicht stimme ich Dir zu. Unfall auch noch.
KFZ ist gesetzlich vorgeschrieben, ebenso wie Krankenkasse.
Alles andere ich Privatvergnügen. Ich habe z.B. keine Rechtsschutz, bzw. nur für Verkehrsrechtsschutz..
Wofür auch.
Von der Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich schon profitiert.
Leider haben schon viele, nach Unfällen oder schweren Erkrankungen danach dumm aus der Wäsche geschaut.
Bei Privatrechtsschutz wäre die anfängliche Diskussion überflüssig gewesen.
Ich habe nie eine BU-Versicherung gehabt.
Dass Du das in Anspruch nehmen musstest, ist eigentlich schlecht.
Aber wenn die bezahlt haben ohne jahrzehntelangen Rechtsstreit, dann ist es gut.
Lebensversicherung hatte ich auch nicht.
http://www.amtsgericht-uelzen.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=16188&_psmand=85 - scheint zu klappen
Die Anwaltskosten werden imho nicht übernommen, falls aber noch ein Schadensersatz prozess ansteht, läßt er aber vermutlich sich übereden es auf unkosten Basis zu machen, und da ja schon der weg des Mahnverfahrens eingeschlagen ist die chanche hoch auch später einen Anwalt zu benötigen
Schon nach der sehr dürftigen Kurzbeschreibung dieser Fallkonstellation ist ziemlich offensichtlich, dass ein Mahnbescheid (und dazu noch ein Online-MB) hier mit Sicherheit der falsche Weg ist. Wird eine Gewährleistungsarbeit geschuldet, so handelt es sich gerade nicht -jedenfalls nicht unmittelbar- um eine Zahlungsklage, die in der vereinfachten Form des Mahnbescheides eingereicht werden kann. Und die Beschreibung schreit ja geradezu danach, dass der Beklagte (jener Zahnarzt) Widerspruch gegen den MB einlegen würde. Und dann muss ohnehin eine Klageschrift verfasst, eine Begründung en detail geliefert werden. Sie sollten sich also sinnvollerweise hier an einen Anwalt (oder ersatzweise bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen -Bedürftigkeit ... HartzIV- an die öffentliche Rechtsberatung, meist beim Amtsgericht) wenden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so wird diese -bei einigermaßen gegebener Aussicht auf Erfolg- Deckung (für die Kosten) zusagen. Sind Sie einkommenslos bzw haben nur ein geringes Einkommen (z.B. HartzIV ...), so besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe (den Antrag hierzu stellt auch der Anwalt zugleich mit der Klageinreichung).
Würde der Prozess gewonnen werden, so hat dann die unterliegende Partei auch sämtliche Kosten des Klägers zu zahlen. Sollte die Klage jedoch von vornherein aussichtslos sein, was der Anwalt entschieden besser beurteilen kann als Sie, so wird Ihnen diese Einschätzung ganz gewiss eine erhebliche Menge Geld ersparen.
Ansonsten taucht hier in diesem Thread ziemlich viel Falsches auf (z.B. Wenn es zu einem zivilrechtlichenVerfahren kommt, man auf 50% der Gerichtskosten sitzen bleibt, egal wie das Verfahren ausgeht? (Ist nur im Rahmen eines geschlossenen Vergleichs denkbar) oder Hat der Verlierer kein Geld, dann zahlt der Gewinner. (Richtig ist, dass "der Gewinner" (nur) zunächst die Gerichts- bzw. Anwaltskosten zahlen muss, es sei denn, er hat eine Rechtsschutzversicherung -s.o.-. er hat als "Gewinner" jedoch einen Titel, ein Urteil in der Hand, aus dem er 30 Jahre lang vollstrecken kann. So aussichtslos muss also die Situation nicht sein.) oder
Die Anwaltskosten werden imho nicht übernommen, falls aber noch ein Schadensersatz prozess ansteht, läßt er aber vermutlich sich übereden es auf unkosten Basis zu machen, und da ja schon der weg des Mahnverfahrens eingeschlagen ist die chanche hoch auch später einen Anwalt zu benötigen - sorry, da hab ich Verständnisprobleme, da sollte @fbe wirklich erst mal einen verstehbaren Text posten. Darüberhinaus möchte ich den Anwalt sehen, der sich überreden lässt, "es auf Unkostenbasis zu machen".
Somit also: Lassen Sie die Finger vom Online-MB und gehen Sie zu einem Anwalt.
mfG jo4jo
man kann durchaus bei den anwälten feilschen, und er verdient sein Geld mit den Schadensersatz prozess und da ist das erstellen einer gerichtlichen Mahnung keine richtige Arbeit evtl. sogar die chanche auf dem nächsten Prozess.
Und die eigenen Anwaltskosten trägt man idR selber, das geht nämlich fast immer über ein Schlichtungsverfahren.
Grauslich und falschist das erstellen einer gerichtlichen Mahnung keine richtige Arbeit; die eigenen Anwaltskosten trägt man idR selber, und wird auch durch Wiederholung nicht richtiger.
der mahnbescheid ist wirklich routine und auf die Kosten verzichten die meisten für den folge Auftrag, und solche sachen werden in der Regel geschlichtet das heißt man zahlt seinen eigenen Anwalt und der Arzt das schlichtungsverfahren und seinen eigenen Anwalt. Es ist halt leider so das es eher zuviele Anwälte gibt.
Würde mich zuerst an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung für Zahnärzte wenden . Kostenlose Hilfe und Beratung über das weitere Vorgehen, dort gibt es auch fachärztliche Gutachter, alles umsonst.
Viel Erfolg
audax31
Jo, aber der Gutachter muss vorher bestellt werden und nicht erst nachdem ein zweiter Zahnarzt Hand angelegt hat.
Das habe ich auch nicht behauptet. Das der Erstberhandelnde die Gelegenheit und die Pflicht obliegt, seinen Fehler zu bereinigen ist die Vorgehensweise, analog wie bei Handwerkspfusch.
Die Kassenärztliche Vereinigung sollte immer der erste Ansprechpartner sein, wenn man glaubt, falsch behandelt worden zu sein. Die Gutachter prüfen die Vorwürfe und wenn sie gerechtfertigt sind, wird Dir der weitere Weg vorgeschlagen. Falls Du unrecht hast, bleibt Dir das weitere Vorgehen selbst überlassen, ist aber sicher nicht mehr for free.
audax31
Du bist falsch vorgegangen. Du darfst nach gängiger Regel den Zahnarzt in diesem Fall nicht einfach wechseln und die Kosten in Rechnung stellen. Gewährleistung wird nur geleistet, wenn du dem selben Zahnarzt die Gewährleistung auch durchführen lässt. Ein Arztwechsel ist nur sehr selten möglich (Nachweis eines Vertrauensbruchs). Wenn du selbst entscheidest und zu einem anderen Zahnarzt gehst, verweigerst du dem Zahnarzt, der den Fehler gemacht hat, die Gewährleistung, was afaik ein Vertragsbruch ist und zum Verlust der Gewährleistung führen kann.
Ich war selbst mal in dieser misslichen Lage. Es ist unangenehm zu dem selben "Pfuscher" zurückzugehen, daran führt aber kaum ein Weg vorbei.
Der sinnvollste Weg bei einer fehlerhaften Behandlung ist imo zur Krankenkasse zu gehen; die erstellen im Zweifel eine Mängelrüge und schicken dich zu einem Gutachter. Der sieht sich das an und erstellt ein Gutachten (war bei mir alles for free), anhand dein Zahnarzt den Schaden beseitigen muss und das darf er 3mal!
Nein The Wasp! Ich habe es bislang genau so gemacht wie du beschrieben hast. GA der Krankenkasse liegt vor. Es wurd bereits 3 Mal nachgebessert!
Das Problem: Der Zahnarzt hat die Praxisgemeinschaft ( ist was anderes als eine Gemeinschaftspraxis!!) verlassen.
Seine neue Anschrift war nur über die Kasse zu bekommen. Ein 1. Brief wurde nicht beantwortet. Ein 2. Brief (Einschreiben m. Rückschein) ist bis jetzt auch noch nicht beantwortet. Ich werde wohl einen RA beauftragen müssen wenn die gesetzte Frist abgelaufen ist.
fbe
"Es wurd bereits 3 Mal nachgebessert! "
Ach du liebe Güte. Na dann hoffe ich mal, dass sich das für dich noch zum Guten wendet...
Immerhin ist jetzt offensichtlich doch die Erkenntnis gewachsen, dass es Sinn macht, einen Fachmann / Rechtsanwalt mit der Interessenvertretung zu beauftragen (Ich hatte das schon in meinem ersten Beitrag am 9.9. vorgeschlagen).
Nun bitte aber auch den richtigen Anwalt aussuchen und bloß keinen Wald- und Wiesenanwalt nehmen, der "alles kann". Nein, einen Fachanwalt für Medizinrecht und medizinische Haftungsfragen. Wie man den findet? Über die Anwaltskammern, über entsprechende Recherche im Internet (z.B. so: http://www.google.de/search?q=fachanwalt+f%C3%BCr+medizinrecht+berlin&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a#pq=fachanwalt+f%C3%BCr+medizinrecht+berlin&hl=de&sugexp=gsis%2Ci18n%3Dtrue&cp=27&gs_id=8&xhr=t&q=fachanwalt+f%C3%BCr+medizinrecht&pf=p&sclient=psy&client=firefox-a&hs=oWC&rls=org.mozilla:de%3Aofficial&source=hp&pbx=1&oq=fachanwalt+f%C3%BCr+medizinrecht&aq=0&aqi=g5&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=71fbfa62671ca693&biw=1126&bih=615; kann natürlich auch regionalisiert gesucht werden, z.B. für Berlin etc, je nach Wohnort).
Ich bin kein Rechtsanwalt und mir liegt fern, Werbung für Anwälte zu machen. Aber wo Fachwissen gefordert ist und Kosten und Nerven sparen hilft, sollte man dies auch einsetzen.
Viel Glück!
jo4jo