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Als Information für alle Schwerbeschädigten

Ma_neva / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich nehme an das es noch nicht so publik ist, ab dem 1.9.11 nun können Schwerbeschädigte die die grüne Marke sich geholt haben zum Ausweis, nun auf den roten 50 km Fahrplanmarkierer verzichten. Ab da kann man alle RE und und sonstigen Verbindungen die auf einen Umkreis von 50 Km begrenzt waren nun Deutschland weit nutzen.
Endlich mal eine gute Meldung wo es so viele negativen Berichte gibt.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Hugo20 Ma_neva „Hallo, nein eine direkte Gehbehinderung ist nicht erforderlich. Du mußt nur...“
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nein eine direkte Gehbehinderung ist nicht erforderlich.
Erstmal Danke; das ist doch schon mal sehr informativ.

..und über das Versorgungsamt (wo Du ja den Ausweis auch beziehst) kannst Du dann (wie bisher auch) entsprechend der % der Behinderung diese "Fahrkarte" erwerben.

Das wiederum hab ich aber noch nicht so ganz kapiert.
Muss dann ein jeder, wenn er ne Fahrkarte der DB kaufen will, erst mal nen Antrag bei seinem Versorgungsamt stellen? (Mal davon ab, ob derjenige SH, H4 oder weiß der Geier was in Anspruch nehmen darf)
„Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Und Volksvertreter?“(Stanislav Teroylec, polnischer Aphoristiker)
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